Asylstatistik 3. Quartal 2019

Medienmitteilung, 22.10.2019

Im dritten Quartal 2019 wurden in der Schweiz 3690 Asylgesuche eingereicht. Das sind 0,7 Prozent mehr als im dritten Quartal 2018. In den ersten neun Monaten dieses Jahres wurden insgesamt 10 719 Gesuche registriert, was einem Rückgang von 6,7 Prozent gegenüber der Vorjahresperiode entspricht. Im September 2019 wurden 1197 Gesuche eingereicht, 9,1 Prozent mehr als im September 2018.

Das Staatssekretariat für Migration erledigte im September 1709 Asylgesuche in erster Instanz. Dabei wurden 246 Nichteintretensentscheide gefällt (davon 203 auf Grundlage des Dublin-Abkommens), 497 Personen erhielten Asyl und 447 wurden vorläufig aufgenommen. Die Zahl der erstinstanzlich hängigen Fälle ging im Vergleich zum Vormonat um 298 auf 9502 zurück.

Im September haben 504 Personen unser Land kontrolliert verlassen oder wurden rückgeführt. Die Schweiz hat bei 422 Personen einen anderen Dublin-Staat um Übernahme angefragt, 134 Personen konnten in den zuständigen Dublin-Staat überführt werden. Gleichzeitig wurde die Schweiz von anderen Dublin-Staaten um Übernahme von 413 Personen ersucht, 85 Personen wurden der Schweiz überstellt. Seit Jahresbeginn wurden 1372 Personen von der Schweiz in den zuständigen Dublin-Staat transferiert, 871 Personen wurden der Schweiz überstellt.

Die wichtigsten Herkunftsländer von Asylsuchenden in der Schweiz waren im September Eritrea mit 269 Gesuchen (46 mehr als im August 2019), Afghanistan (163 Gesuche; +36), Türkei (121 Gesuche; –65), Syrien (83 Gesuche; –16) und Algerien (79 Gesuche; +5).

Resettlement-Programm

Von Januar bis Ende September 2019 sind 374 Personen im Rahmen von UNHCR-Neuansiedlungen in die Schweiz eingereist, wovon 111 im September. Für 2019 ist die Aufnahme von bis zu 800 besonders schutzbedürftigen Personen geplant, die vor allem aus dem syrischen Konfliktgebiet stammen.


Weiterführende Informationen

Die Dokumente zu dieser Medienmitteilung finden Sie auf der Website des SEM


Adresse für Rückfragen:

Information und Kommunikation, Staatssekretariat für Migration, T +41 58 465 78 44


Herausgeber:

Eidgenössisches Justiz- und Polizeidepartement