Bundesrat bekräftigt vollständige Öffnung des Strommarktes

Medienmitteilung, 27.09.2019

Der Bundesrat hat im Oktober 2018 im Rahmen der Vernehmlassung zur Revision des Stromversorgungsgesetzes vorgeschlagen, den Strommarkt vollständig zu öffnen. Die Vernehmlassung hat gezeigt, dass sich eine Mehrheit der Teilnehmenden für diese Öffnung ausspricht. Eine Mehrheit verlangt aber auch Begleitmassnahmen, um die Versorgungssicherheit zu stärken und die Ziele der Energiestrategie 2050 zu erreichen. Der Bundesrat hat an seiner Sitzung vom 27. September 2019 daher entschieden, an der Öffnung des Strommarktes festzuhalten. Gleichzeitig hat er das UVEK aufgrund der Vernehmlassungsresultate beauftragt, eine Vorlage zur Anpassung des Energiegesetzes auszuarbeiten. Als Begleitmassnahme zur Marktöffnung sollen die Investitionsanreize in die einheimischen erneuerbaren Energien verbessert und damit die Versorgungssicherheit gestärkt werden.