Technische Handelshemmnisse Schweiz-EU: Sitzung des Gemischten Ausschusses hat stattgefunden

Press releases, 01.12.2021

Am 1. Dezember 2021 hat die 16. Sitzung des Gemischten Ausschusses zum Abkommen über die gegenseitige Anerkennung von Konformitätsbewertungen (MRA) stattgefunden. Die Gespräche konzentrierten sich auf die Umsetzung des Kapitels über Medizinprodukte.

In der Schweiz niedergelassene Anbieter von Medizinprodukten profitieren seit dem 26. Mai 2021 nicht mehr von den Erleichterungen des MRA. Zu diesem Zeitpunkt hätte eine Aktualisierung des MRA erfolgen müssen, um der vollständigen Anwendung der revidierten Gesetzgebung in der Schweiz und in der EU Rechnung zu tragen. Die EU lehnte die Aktualisierung des Abkommens aufgrund des politischen Kontextes ab.

Auf Ersuchen der Schweiz fand eine Sitzung des Gemischten Ausschusses des MRA statt, um die aus dieser Situation resultierenden Meinungsverschiedenheiten über die Anwendung des Abkommens für Medizinprodukte zu erörtern. Dies betrifft insbesondere die bestehenden Bestimmungen über die Anerkennung der Zertifikate von schweizerischen Konformitätsbewertungsstellen sowie die Kennzeichnung der Produkte gemäss der alten Gesetzgebung. Darüber hinaus rief die Schweiz in Erinnerung, dass alle Voraussetzungen für eine vollständige Aktualisierung des Kapitels über Medizinprodukte erfüllt sind und wiederholte ihren Aufruf, unproduktive Verknüpfungen zwischen den Dossiers zu vermeiden. Die Schweiz bekräftigte zudem ihre Bereitschaft, die Gespräche mit der EU fortzusetzen.

Vereinfachter Marktzugang
Das im Rahmen der Bilateralen I abgeschlossene MRA stützt sich auf die Gleichwertigkeit der Vorschriften in der Schweiz und in der EU. Es trägt zum Abbau von Handelshemmnissen bei, indem doppelte Zertifizierungen sowie die Herstellung unterschiedlicher Produktlinien für den Schweizer und den EU-Markt vermieden werden. Der erleichterte Marktzugang ermöglicht Kosteneinsparungen und stärkt den bilateralen Handel.

Die unter das MRA fallenden Sektoren machten 2020 rund zwei Drittel des Handels mit Industrieprodukten zwischen der Schweiz und der EU-27 aus. Die 20 vom Abkommen abgedeckten Produktbereiche stellten 2020 für die Schweiz ein Exportvolumen in die EU von über 76 Milliarden Franken dar und umgekehrt ein Importvolumen aus der EU von über 71 Milliarden Franken. Diese Zahlen beinhalten auch Pharma- und Chemieprodukte, bei denen nur Teile der Konformitätsbewertung unter das Abkommen fallen («gute Herstellungspraxis» und «gute Laborpraxis»).

Leiter der Schweizer Delegation war Christophe Perritaz, Ressortleiter Nichttarifarische Massnahmen im SECO


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Federal Department of Economic Affairs, Education and Research