Ungleichheiten in der EU verringern

Artikel, 29.11.2018

Der Bundesrat will den wirtschaftlichen und sozialen Aufholprozess in den neuen EU-Mitgliedsstaaten erneut mit einem Beitrag im Umfang von 1,302 Milliarden CHF fördern. Der Ständerat befürwortet den Beitrag in der Wintersession unter Vorbehalt.

Zwei Grenzbeamte kontrollieren einen Zug.
200 Millionen CHF sind für Massnahmen im Zusammenhang mit den Herausforderungen der Migration in der ganzen EU bestimmt. © DEZA

Der Bundesrat hat am 28. September 2018 beschlossen, dem Parlament
einen zweiten Schweizer Beitrag an ausgewählte EU-Mitgliedsstaaten im Gesamtbetrag von 1,302 Milliarden CHF über zehn Jahre vorzuschlagen. Der Ständerat befürwortete einen zweiten Beitrag am 29. November 2018 mit grosser Mehrheit. Die Verpflichtungen sollen aber nur erfolgen, wenn die EU keine diskriminierenden Massnahmen gegen die Schweiz trifft oder aufrecht erhält.
Der Grossteil des Beitrags (1,102 Milliarden CHF) ist für Projekte vorgesehen, die den wirtschaftlichen und sozialen Aufholprozess in den 13 seit 2004 der EU beigetretenen Staaten unterstützen sollen. Dabei steht der Schwerpunktbereich Berufsbildung im Vordergrund. 200 Millionen CHF sind für Massnahmen im Zusammenhang mit den Herausforderungen der Migration in der ganzen EU bestimmt. Bei den künftigen Projekten kann die Schweiz auf den Erfahrungen der rund 300 Projekte aufbauen, die im Rahmen des Erweiterungsbeitrags ab 2007 umgesetzt wurden. Ein kürzlich in „Die Volkswirtschaft“ publizierter Artikel gibt einen Überblick über die Eckwerte des neuen Beitrags.

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Ständeratsdebatte vom 29. November 2018