Gebühren für ein Schengen-Visum

Die Gebühren sind in der Verordnung über die Gebühren zum Bundesgesetz über die Ausländerinnen und Ausländer (Gebührenverordnung AIG, GebV-AIG, SR 142.209) sowie im Visakodex geregelt. Die Beträge werden in der von der Schweizer Vertretung festgelegten Währung erhoben.

Die Visumgebühr ist bei der Einreichung des Antrags zu entrichten. Wenn Sie Ihren Antrag zurückziehen oder dieser abgelehnt wird, wird Ihnen die Gebühr nicht zurückerstattet.

Die Schweizer Vertretung behält sich jederzeit Anpassungen aufgrund der Wechselkursentwicklung vor.

Kategorie Betrag in USD / Colones
Erwachsene  100 USD oder 51'000 Colones 
Kinder von 6 bis 12 Jahren  50 USD oder 26'000 Colones 
Kinder unter 6 Jahren gratis

Die Visa für Familienangehörige von EU/EFTA Bürgern werden gebührenfrei erteilt.