Beziehungen Schweiz–UK nach dem Brexit

Flaggen der Schweiz und des Vereinigten Königreichs
Flaggen der Schweiz und des Vereinigten Königreichs: Der Austritt des Vereinigten Königreichs aus der EU hat Einfluss auf die Beziehung mit der Schweiz. © EDA

Die Schweiz regelt ihre Beziehung zum Vereinigten Königreich seit dem 1. Januar 2021 mit neuen bilateralen Abkommen. Davor beruhte sie in wichtigen Bereichen wie Handel oder Migration auf den bilateralen Verträgen Schweiz–EU. Da diese nun nicht mehr auf das UK anwendbar sind, hat der Bundesrat neue Abkommen abgeschlossen: Mit seiner «Mind the gap»- Strategie will er rechtliche Lücken vermeiden und gegenseitige Rechte und Pflichten erhalten. 

Elf Monate nach dem EU-Austritt des UK, dem Brexit, lief am 31. Dezember 2020 die zwischen London und Brüssel vereinbarte Übergangsperiode aus. Das UK hat den EU-Binnenmarkt und die EU-Zollunion verlassen, und internationale Abkommen der EU gelten nicht mehr für das UK. Damit traten auch die Beziehungen der Schweiz zum UK in eine neue Phase. Während in der Übergangsperiode die bilateralen Verträge Schweiz–EU unverändert auf das UK anwendbar blieben, sind sie auf den Jahreswechsel weggefallen. Seit jenem Zeitpunkt greifen die vorgesehenen Nachfolgeregelungen, darunter insbesondere mehrere neue schweizerisch-britische Abkommen.

Diese Lösungen sind auf Schweizer Seite das Ergebnis der «Mind the gap»-Strategie des Bundesrats, die dieser im Oktober 2016 beschloss, wenige Monate nach der britischen Volksabstimmung über den Brexit vom 23. Juni 2016. Er bezweckte damit, die zwischen der Schweiz und dem UK geltenden Rechte und Pflichten wo möglich zu wahren und allenfalls auszubauen. Zur Koordinierung setzte er eine interdepartementale Steuerungsgruppe unter der Leitung des EDA ein.

Die Schweiz konnte zusammen mit dem UK das gegenwärtige rechtliche Verhältnis zu grossen Teilen sicherstellen. Insgesamt hat der Bundesrat neun Abkommen mit der britischen Regierung ausgehandelt. 

«Mind the gap»-Plus

Neben der Sicherung der Kontinuität sieht die «Mind the gap»-Strategie auch einen möglichen Ausbau und eine Vertiefung der Beziehungen zum UK («Mind the gap-Plus») vor. Dazu werden zurzeit Bereiche diskutiert, in denen dies möglich ist und ein gegenseitiges Interesse besteht.

Eine gemeinsame Erklärung vom 30. Juni 2020 sieht eine engere Kooperation auf dem Gebiet der Finanzdienstleistungen vor. Mit einer weiteren Erklärung vom 21. Dezember 2020 beabsichtigen die Schweiz und das UK, Wege zur Stärkung der Zusammenarbeit im Migrationsbereich zu erkunden. Im Handelsabkommen ist zudem vorgesehen, dass die beiden Länder Gespräche über eine Weiterentwicklung und Vertiefung der Wirtschafts- und Handelsbeziehungen aufnehmen.

Da Ende 2020 die Personenfreizügigkeit zwischen der Schweiz und dem UK auslief, ist die Arbeitsmarktzulassung seit dem 1. Januar 2021 je durch die nationalen Gesetzgebungen geregelt. Auf Schweizer Seite ist dies das Ausländer- und Integrationsgesetz (AIG). Der Bundesrat hat für 2021 und 2022 jeweils separate Kontingente von 3500 Erwerbstätigen aus dem UK beschlossen. Für 2023 wurden erneut Kontingente von 3500 Erwerbstätigen aus dem UK beschlossen.