Heirat und eingetragene Partnerschaft
Ob Sie sich zur Heirat oder zur Eintragung Ihrer Partnerschaft in der Schweiz oder im Ausland entschliessen: Ihr Hauptansprechpartner ist das Zivilstandsamt, auf dem Sie Ihre Ehe schliessen oder Ihre Partnerschaft eingehen möchten. Im Prinzip legt dieses Amt fest, welche Dokumente für die Durchführung dieses Zivilstandsereignisses benötigt werden.
Allerdings sollten Sie sich vor der Durchführung des Zivilstandsereignisses früh genug über die zu erfüllenden Formalitäten und die möglicherweise vorzubereitenden Zivilstandsurkunden informieren. Dies wird Ihnen bei der Beurkundung Ihrer Heirat oder eingetragenen Partnerschaft im schweizerischen Zivilstandsregister (Register Infostar) behilflich sein. Auf dieser Seite finden Sie die Liste der Dokumente, die bei der für das Land, in dem die Eheschliessung/Partnerschaft stattgefunden hat, zuständigen Schweizer Vertretung einzureichen sind.
Apostille
Dokumente, die älter als sechs Monate sind, werden von der Schweizer Botschaft nicht akzeptiert.
Legalisierung von Dokumenten (je nach Fall des Antragstellers)
Alle öffentlichen marokkanischen Dokumente, die von den marokkanischen Behörden ausgestellt werden, sowie die Übersetzungen müssen apostilliert werden.
Eine Apostille wird von der zuständigen Behörde je nach Art des Dokuments ausgestellt (www.apostille.ma):
Dokumente, welche mit der Apostille von der Präfektur oder der Provinz versehen werden können:
- Geburtsurkunde (« copie intégrale / extrait »)
- Zivilstandsurkunde („fiche individuelle d’état civil“)
- Ledigkeitszeugnis / Wohnsitzzertifikat /Zertifikat, das bestätigt, dass die Person nicht wieder geheiratet hat (falls geschieden oder verwitwet), „certificat de non remariage“
Dokumente, welche mit der Apostille vom Staatsanwalt des Königs oder vom Gericht der 1. Instanz versehen werden können:
- Heiratsurkunde / Scheidungsurkunde
- Urkunde, welche bestätigt, dass die Person nicht wieder geheiratet hat (falls geschieden oder verwitwet), „acte de non remariage“
Nützliche Adressen
Justizministerium (« Ministère de la Justice »)
Place de la Mamounia, Rabat
T.: +212 537 73 29 41
Webseite: http://www.justice.gov.ma/
Marokkanische Botschaft in der Schweiz
Helvetiastrasse 42, 3005 Bern
Tel: +41 31 351 03 62
Fax: +41 31 351 03 64
Website: https://www.consulat.ma/
Grundsätzlich werden im Ausland gültig geschlossene Ehen sowie ausländische Entscheidungen oder Massnahmen zu einer eingetragenen Partnerschaft in der Schweiz anerkannt (Bundesgesetz über das Internationale Privatrecht IPRG, SR 291).
Bundesgesetz über das Internationale Privatrecht (IPRG, SR 291)
Merkblatt
Heirat oder partneriat in der Schweiz (PDF, 2 Seiten, 360.9 kB, Deutsch)
Heirat in Marokko (PDF, 2 Seiten, 357.5 kB, Deutsch)
Familiennachzug binational (PDF, 2 Seiten, 421.5 kB, Deutsch)
Falls einer der Ehepartner die schweizerische Nationalität besitzt
Heirat Anmeldung (PDF, 2 Seiten, 432.1 kB, Deutsch)
Familienzusammenführung für nicht-Schweizerische Staatsangehörige
deren Ehepartner in der Schweiz eine Aufenthaltserlaubnis besitzt (Aktualisierung des Personenstands in der Schweiz
Scheidungsregistrierung - nur verfügbar in: Französisch (PDF, 1 Seite, 656.0 kB, Französisch)
Heirat in Marokko für Schweizer mit Wohnsitz in Marokko - nur verfügbar in : Französisch (PDF, 2 Seiten, 821.1 kB, Französisch)
Nützliche Informationen und Merkblätter finden sich auch auf der Internetseite des Bundesamts für Justiz (BJ).
Falls Sie beabsichtigen, nach der Heirat oder der Eintragung Ihrer Partnerschaft in der Schweiz Wohnsitz zu nehmen, denken Sie daran, dass Ihr ausländischer Partner eine Aufenthaltsgenehmigung benötigt und sich möglicherweise ein Einreisevisum beschaffen muss. Bei Anträgen auf Familiennachzug ist die Rubrik Visa – Einreise und Aufenthalt in der Schweiz – zu beachten.
Falls Sie bei einer Schweizer Vertretung im Ausland angemeldet sind und Ihre Eheschliessung oder die Eintragung Ihrer Partnerschaft in der Schweiz erfolgte, müssen Sie der Vertretung die Änderung Ihres Zivilstandes melden, damit diese das Register der Auslandschweizer aktualisieren kann. Dazu sind dort die folgenden Dokumente (in Papierform oder elektronisch) einzureichen:
- Fotokopie des schweizerischen Ehescheins, des schweizerischen Familienausweises oder der schweizerischen Partnerschaftsurkunde;
- Fotokopie eines Ausweisdokuments des ausländischen Ehegatten oder eingetragenen Partners.
Diese Meldung ist nicht kostenpflichtig.
Wenn der schweizerische Ehegatte oder eingetragene Partner vor der Heirat oder Eintragung der Partnerschaft nicht im Konsularbezirk der Schweizer Vertretung wohnhaft war und nun beschliesst, sich nach Abschluss des Zivilstandsereignisses im Konsularkreis niederzulassen, muss er sich entsprechend dem unter der Rubrik An- und Abmeldung, Adressänderung aufgeführten Meldeverfahren anmelden.
Informationsblatt Eheschliessung & Partenariat
Die Schweizer Botschaft in Rabat ist für ganz Marokko zuständig.
Anmeldungen zur Ehevorbereitung und Partnerschaft sind nur nach Terminvereinbarung möglich. Der marokkanische Partner muss persönlich zum Botschaftsschalter gehen.
Das Konzept der Ehe und die Beziehung zwischen den Ehegatten sind in Marokko nicht dasselbe wie in der Schweiz. Es ist ratsam, die folgende Website zu konsultieren:
Auskünfte
Montag bis Donnerstag: von 13h30 bis 16h30, Freitag von 9h00 bis 12h00
Telefon Nr. +212 537 26 80 30 / 31
E-Mail: rabat@eda.admin.ch
Webseite: www.eda.admin.ch/rabat
Sprachen
Die Schweizer Botschaft in Rabat ist für ganz Marokko zuständig.
Alle Dokumente in arabischer Sprache müssen von einem vereidigten Übersetzer in eine offizielle Schweizer Sprache übersetzt und apostilliert werden. Eine Liste der Übersetzer finden Sie auf der Website.
Gebühren
Eheschliessung und Partenariat in der Schweiz:
Ist marokkanische(r) Partnerin/Partner ledig | 3760.00 |
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Ist marokkanische(r) Partnerin/Partner geschieden od. verwitwet | 4472.50 |
Eheschliessung in Marokko (Bestellung eines Ehefähigkeitszeugnisses)* |
4500.00 |
Familienzusammenführung für nicht-Schweizerische Staatsangehörige, deren Ehepartner in der Schweiz eine Aufenthaltserlaubnis besitzt (Aktualisierung des Personenstands in der Schweiz) | 2335.00 |
Familiennachzug (binational) | Gratis |
Beglaubigung , Bestätigung | 380.00 |
*Es handelt sich dabei um einen zu bezahlenden Vorschuss bei Einreichung der Unterlagen. Diese Summe beinhaltet alle Gebühren zwecks Ausstellung des Ehefähigkeitszeugnisses. Ein allfälliger Saldo wird bei Erhalt des Dokumentes entsprechend rückerstattet, resp. nachträglich einkassiert.
Wartezeit
Die Wartezeit nach erfolgter Bestellung eines Ehefähigkeitszeugnisses kann zwei bis drei Monate Zeit in Anspruch nehmen.
Gültigkeit der Dokumente
Dokumente, welche vor mehr als sechs Monaten ausgestellt wurden, werden durch die Schweizer Botschaft nicht mehr akzeptiert.
Wichtige Information
Die Botschaft akzeptiert ausschliesslich vollständige Dossiers. Sollte am Schalter ein unvollständiges Dossier präsentiert werden, muss ein neuer Termin zwecks erneuter Vorsprache an einem andern Tag vereinbart werden.