
Jährlich kehren tausende Landsleute in die Schweiz zurück. Sie müssen im Prinzip dieselben Massnahmen treffen wie bei der Auswanderung: Abmeldung vornehmen im Gastland, Zollformalitäten erledigen, eine Wohnung finden, sich anmelden, Arbeit suchen, den Sozialversicherungen beitreten usw.
Die folgenden Seiten informieren Sie über alle diese Massnahmen im Zusammenhang mit der Rückkehr von Auslandschweizerinnen und Auslandschweizer in die Schweiz: