Rollmaterialhersteller und Bahnunternehmen wollen neue Züge oft in mehreren Ländern einsetzen. Bisher mussten sie dafür in jedem betroffenen Land ein Zulassungsverfahren durchlaufen. Mit der sogenannten technischen Säule des vierten Eisenbahnpakets hat die EU solche Verfahren harmonisiert und vereinfacht: Seit Mitte Juni 2019 ist die europäische Eisenbahnagentur (ERA) für Zulassungen von Rollmaterial für den grenzüberschreitenden Verkehr zuständig. Sie erteilt auch einheitliche Sicherheitsbescheinigungen. Für die Unternehmen reicht es somit aus, für Mehrländerzulassungen nur noch ein einziges Gesuch bei der ERA einzureichen. Der administrative Aufwand sinkt dadurch erheblich.
Die Schweiz hat ein grosses Interesse daran, dass der grenzüberschreitende Eisenbahnverkehr möglichst reibungslos und hindernisfrei funktioniert. Dies dient den Unternehmen und Passagieren und stärkt die Verlagerung des alpenquerenden Güterverkehrs auf die Schiene. Der Bundesrat will deshalb die technische Säule des vierten EU-Eisenbahnpakets in zwei Schritten in das schweizerische Recht übernehmen:
- In einem ersten Schritt sollen bis Ende 2019 die Verfahren der EU und der Schweiz bei Fahrzeugzulassungen für den internationalen Verkehr sowie für Sicherheitsbescheinigungen harmonisiert werden. Dafür hat der Bundesrat an seiner Sitzung vom 6. November 2019 die Eisenbahnverordnung (EBV) angepasst. Ergänzend ist ein Beschluss des gemischten Ausschusses Schweiz-EU zum Landverkehrsabkommen erforderlich.
- In einem zweiten Schritt sollen die Verfahren der Schweiz und der EU zusammengelegt werden. Dafür will der Bundesrat dem Parlament eine Botschaft für die Anpassung des Eisenbahngesetzes unterbreiten. Damit soll die technische Säule des vierten EU-Eisenbahnpakets vollständig ins schweizerische Recht übernommen werden.
Verordnung über Bau und Betrieb der Eisenbahnen(pdf, 167kb)
Erläuterungen zu den einzelnen Bestimmungen(pdf, 208kb)
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