Die wichtigsten Fragen und Antworten zum zweiten Schweizer Beitrag

Zwei Jungen machen ein Bild von einer Wandtafel.
Die Schweiz setzt sich mit dem zweiten Schweizer Beitrag an ausgewählte EU-Mitgliedstaaten für Bildung und Innovation in Europa ein. © EDA

Was ist der zweite Schweizer Beitrag an ausgewählte EU-Mitgliedstaaten und wie wird er umgesetzt? Die wichtigsten Fragen und Antworten.

Was ist der zweite Schweizer Beitrag an ausgewählte EU-Mitgliedstaaten?

Der zweite Schweizer Beitrag ist ein wichtiges Element der Schweizer Europapolitik. Die Schweiz beteiligt sich damit an der Förderung des Zusammenhalts und der Stabilität in Europa. Gleichzeitig stärkt und vertieft sie ihre bilateralen Beziehungen mit den Partnerländern. Mit dem Beitrag werden die Staaten, die der EU seit 2004 beigetreten (EU-13) oder starken Migrationsbewegungen ausgesetzt sind, bis 2029 mit 1302 Millionen CHF unterstützt. Ziel ist es, die wirtschaftlichen und sozialen Ungleichheiten innerhalb von Europa zu verringern und Massnahmen zu fördern, die zur Bewältigung der Migrationsbewegungen beitragen. 

Aufgeteilt ist der zweite Schweizer Beitrag in zwei Rahmenkredite. Für den Rahmenkredit Kohäsion (CHF 1046,9 Mio.) sind die Direktion für Entwicklung und Zusammenarbeit DEZA und das Staatssekretariat für Wirtschaft SECO verantwortlich. Der Rahmenkredit Migration (CHF 190 Mio.) wird durch das Staatssekretariat für Migration SEM umgesetzt. Zudem sind 5% der Mittel (CHF 65,1 Mio.) für den internen Verwaltungsaufwand der Bundesverwaltung vorgesehen.

Rahmenkredit Migration

Was soll der zweite Schweizer Beitrag erreichen?

Die Schweiz setzt sich dafür ein, Ungleichheiten innerhalb von Europa zu verringern, und unterstützt die Partnerländer dabei, die Herausforderungen der Migration zu bewältigen. Dabei stehen folgende Themen im Fokus:

Förderung des Wirtschaftswachstums und der Sozialpartnerschaft, Verringerung der (Jugend-)Arbeitslosigkeit

Die Schweiz fördert in den Partnerländern ein nachhaltiges und inklusives Wirtschaftsklima. Arbeitslosigkeit soll, insbesondere bei Jugendlichen, reduziert werden. Berufsbildung, Forschung und Innovation sowie der Zugang zu Investitionen werden in den Partnerländern unterstützt.

Umwelt und Klimaschutz 

Die Projekte des Schweizer Beitrags tragen zum Umweltschutz und der Reduktion von Schadstoffemissionen bei. Eine effizientere Nutzung der natürlichen Ressourcen wird gefördert. Dadurch werden Gesundheitsrisiken vermindert, die Lebensbedingungen werden verbessert und die wirtschaftliche Entwicklung der Partnerländer wird angetrieben. 

Stärkung der Sozial- und Gesundheitssysteme 

Der Schweizer Beitrag stärkt das öffentliche Gesundheitswesen und die Sozialdienste. Im Zentrum stehen dabei ältere Menschen, Kinder und Minderheiten sowie sozial benachteiligte Gruppen.

Bürgerengagement und Transparenz

Bürgerinnen und Bürger werden dabei gefördert, sich im politischen Prozess einzubringen und Verantwortung zu übernehmen. Damit werden soziale Dienstleistungen und die demokratischen Strukturen gestärkt.

Migrationsmanagement und Unterstützung bei der Integration, Erhöhung der öffentlichen Sicherheit

Die Schweiz unterstützt die Partnerländer dabei, die Migration zu steuern und die Integration von ausländischen Staatsbürgerinnen und Staatsbürgern zu fördern. Zudem soll durch Kooperationen im Polizei-, Katastrophenschutz- und Justizwesen die öffentliche Sicherheit erhöht werden.

Wie wird der zweite Schweizer Beitrag umgesetzt?

Die Mittel des Schweizer Beitrags fliessen nicht ins Budget der Europäischen Union, sondern direkt in Projekte und Programme in den Partnerländern. Hierzu schliesst die Schweiz mit den Partnerländern bilaterale Umsetzungsabkommen ab, in denen länderspezifische thematische Schwerpunkte vereinbart werden. Diese bilden den Rahmen für die Programme und Projekte, die dann in enger Zusammenarbeit der Schweiz mit den Partnerländern umgesetzt werden.

Die Umsetzung orientiert sich an den Prinzipien der Rechtsstaatlichkeit und den UNO-Zielen für nachhaltige Entwicklung (SDG): Das Schweizer Engagement soll transparent, nachhaltig und resultatorientiert sein. Die Gleichstellung der Geschlechter sowie der Einbezug von sozial benachteiligten Gruppen sollen berücksichtigt werden. Zudem ist der Schweizer Beitrag auf die Bedürfnisse der Partnerländer ausgerichtet und mit Schweizer Expertise angereichert.

An wen richtet sich der zweite Schweizer Beitrag?

Die Aufteilung des Rahmenkredits Kohäsion erfolgt anhand eines Verteilschlüssels, der die Bevölkerungszahl und das durchschnittliche Einkommen der Bevölkerung der Partnerländer berücksichtigt. Der grösste Beitrag von 320,1 Millionen CHF geht an Polen, das bevölkerungsreichste Land der EU-13. Den kleinsten Beitrag von 3.,56 Millionen CHF erhält Malta.

  • Bulgarien (CHF 92,5 Mio.)
  • Estland (CHF 26 Mio.)
  • Kroatien (CHF 45,7 Mio.)
  • Lettland (CHF 40,4 Mio.)
  • Litauen (CHF 45,2 Mio.)
  • Malta (CHF 3,56 Mio.)
  • Polen (CHF 320,1 Mio.)
  • Rumänien (CHF 221,5 Mio.)
  • Slowakei (CHF 44,2 Mio.)
  • Slowenien (CHF 16 Mio.)
  • Tschechien (CHF 76,9 Mio.)
  • Ungarn (CHF 87,6 Mio.)
  • Zypern (CHF 5,2 Mio.)

Im Bereich des Rahmenkredits Migration ist die Zusammenarbeit nicht auf die Staaten der EU-13 begrenzt. Es werden EU-Staaten unterstützt, die besonders hohem Migrationsdruck ausgesetzt sind. In einer ersten Programmperiode wurden dafür Italien, Griechenland und Zypern ausgewählt. Dabei wurden Kriterien wie irreguläre Migration, Anzahl der Anträge auf Asyl oder Anzahl der abgewiesenen Anträge berücksichtigt. Zusätzlich schafft die Schweiz einen sogenannten Rapid Response Fund, der zur Bewältigung kurzfristig auftretender starker Migrationsströme vorgesehen ist.

  • Umsetzungsabkommen im Migrationsbereich (CHF 161 Mio.)
  • Rapid Response Fund (CHF 25 Mio.)
  • Swiss Expertise and Partnership Fund (CHF 4 Mio.)

Welche Schwerpunkte setzt der zweite Schweizer Beitrag im Migrationsbereich?

Die Partnerländer werden bei Projekten unterstützt, die die Bewältigung von Herausforderungen im Flüchtlingsbereich zum Ziel haben. Dazu gehört beispielsweise die Bewältigung irregulärer Migration, insbesondere der sogenannten Sekundärmigration, also der Weiterreise innerhalb des Schengen-Raumes nach dem Stellen eines Asylantrags. Dies soll beispielsweise durch die Stärkung von Asylstrukturen und die Harmonisierung von Standards geschehen.

Weiter können Programme gefördert werden, die einen Ausbau der Unterkünfte und der Infrastruktur für Migrantinnen und Migranten oder flüchtende Menschen vorsehen, insbesondere von Kindern oder anderen Personen mit besonderen Schutzbedürfnissen. Zudem soll ein Erfahrungsaustausch zur freiwilligen Rückkehr von Migrantinnen und Migranten in ihre Herkunftsländer stattfinden und entsprechende Projekte gefördert werden.

Was bringt der zweite Schweizer Beitrag der Schweiz?

Die Schweiz profitiert als stark vernetztes Land im Herzen von Europa von positiven wirtschaftlichen Entwicklungen in den EU-13. Ein nachhaltiges Wachstum in den Partnerländern fördert den Wohlstand dort und in der Schweiz. Es entstehen neue Partnerschaften und Möglichkeiten zur Kooperation, und der Wissens- und Erfahrungsaustausch wird gestärkt.

Insbesondere in der aktuell instabilen geopolitischen Situation setzt die Schweiz mit dem Schweizer Beitrag ein Zeichen der Solidarität und engagiert sich für Frieden, Sicherheit und Stabilität in Europa. Es entstehen neue Perspektiven für die Bevölkerung in den Partnerländern, und die demokratischen Strukturen werden gestärkt. 

Der Schweizer Beitrag ist gleichzeitig ein wichtiges Element der Schweizer Europapolitik. Die Schweiz stärkt und vertieft damit ihre bilateralen Beziehungen zu den Partnerländern und mit der gesamten EU.

Was sind die gesetzlichen Grundlagen des zweiten Schweizer Beitrags?

Der zweite Schweizer Beitrag gründet auf dem Bundesgesetz über die Zusammenarbeit mit den Staaten Osteuropas BG Ost (SR 974.1) und dem Asylgesetz (SR 142.31) sowie den Bundesbeschlüssen zu den beiden Rahmenkrediten.