Ihre in der Schweiz eingegangene Ehe muss Ihrer Schweizer Vertretung gemeldet werden, damit Ihre Zivilstandsänderung im Auslandschweizerregister eingetragen werden kann. Das Verfahren ist kostenlos.
Nach der Heirat in der Schweiz
- Kopie des Schweizer Familienausweises
- Kopie des gültigen Reisepasses des noch nicht im Auslandschweizerregister eingetragenen Ehegatten bzw. der noch nicht im Auslandschweizerregister eingetragenen Ehegattin
- aktuelle Adresse des Ehepaares
Lassen Sie Ihrer Schweizer Vertretung folgende Dokumente und Informationen zukommen (in Papier- oder elektronischer Form):
Melden Sie Ihre Heirat online:
Wenn Sie oder Ihr Ehegatte bzw. Ihre Ehegattin den Wohnsitz geändert haben, muss die neue Adresse gemeldet werden.
Falls Sie den Namen geändert haben, müssen Sie bestimmte amtliche Dokumente (Reisepass, Identitätskarte, Führerausweis usw.) bei der zuständigen Behörde erneuern. Falls Sie den Namen nicht geändert haben, brauchen Sie nichts zu unternehmen, da der Zivilstand in den Schweizer Ausweispapieren nicht aufgeführt ist.
Informationen zu den Bedingungen für Einreise und Aufenthalt in der Schweiz:
Ausländische Staatsangehörige erwerben mit der Heirat nicht automatisch das Schweizer Bürgerrecht. Weitere Informationen:
Ihre Zivilstands- und gegebenenfalls Namensänderung muss auch den verschiedenen Behörden gemeldet werden, die für Ihren Wohnsitz im Ausland zuständig sind (Einwohnerkontrolle, Migrationsbehörde, Steueramt usw.).
Wenn Sie mehr als eine Staatsangehörigkeit haben, erkundigen Sie sich bei den zuständigen ausländischen Behörden, ob Ihre Heirat dort gemeldet werden muss.