Besondere rechtliche Bestimmungen
Für Fahrzeuglenker gilt eine Grenze von 0,5 Promille Blutalkoholgehalt (0 Promille für Neulenker).
Bei Unfällen mit Personenschaden darf das Fahrzeug bis zum Eintreffen der Polizei nicht bewegt werden, ausser es besteht eine akute Gefährdung des Verkehrs. Wenn Fahrzeuge mit ausländischen Nummernschildern in einen Verkehrsunfall verwickelt sind, muss die Polizei in jedem Fall beigezogen werden. Ohne Polizeibericht kann das beschädigte Fahrzeug nicht ausgeführt werden.
Das Mitnehmen von Flüchtlingen in einem Fahrzeug erfüllt den Straftatbestand des Menschenschmuggels und kann mit einer Gefängnisstrafe von bis zu acht Jahren und einer Geldbusse geahndet werden. Nehmen Sie deshalb keine Anhalter mit, auch nicht für Teilstrecken innerhalb Kroatiens.
Vergehen gegen das Betäubungsmittelgesetz werden schon bei kleinen Mengen und bei jeder Art von Drogen hart bestraft.