Büro Schweizer Beitrag Prag
Erster Beitrag
Die Schweiz stellte für die Länder, die am 01.05.2004 der Europäischen Union (EU) beitraten, 1 Milliarde CHF zur Verfügung. Das schweizerische Stimmvolk stimmte diesem sogenannten Erweiterungsbeitrag am 26.11.2006 mit 53% Ja-Stimmen zu.
Mit diesem Beitrag drückte die Schweiz ihre Solidarität mit den neuen EU-Mitgliedern aus, die grosse Anstrengungen für den Abbau wirtschaftlicher und sozialer Ungleichheiten unternehmen. Der Beitrag für Tschechien belief sich auf CHF 109.78 Mio. und war auch eine Fortsetzung der technischen und finanziellen Hilfe, welche die Schweiz diesem Land seit Anfang der 1990er-Jahre geleistet hatte. Grundlage für die neue Leistung war das tschechisch-schweizerische Rahmenabkommen vom 20.12.2007. Es enthielt die thematischen Prioritäten und regelte die Prozeduren der Kooperation (es wurden schliesslich 38 Projekte realisiert). Als wichtigster Partner für die Schweiz fungierte das tschechische Finanzministerium als nationale Koordinationsstelle. Alle Projektanträge wurden über diese Koordinationsstelle eingereicht.
In der Schweizer Botschaft begleitete das Büro Erweiterungsbeitrag die Abwicklung des Programms in der Tschechischen Republik. Für die Genehmigung der Projekte waren das Staatssekretariat für Wirtschaft (SECO) und die Direktion für Entwicklung und Zusammenarbeit (DEZA) zuständig.
Der folgende Link gibt detailliert Auskunft über
Projekte und Resultate 2007 - 2017
Tschechische Republik – Partnerland des Schweizer Erweiterungsbeitrags
Zweiter Beitrag
Im Dezember 2019 genehmigten National- wie Ständerat einen zweiten Beitrag an ausgewählte EU-Länder, zu denen wiederum Tschechien gehört. Es machte aber den Start von Projekten und die Auszahlung von Geldern davon abhängig, dass von Seiten der EU keine Diskriminierung der Schweiz vorliege. Der Bundesrat bezeichnete daraufhin die Nichtgewährung der Börsenäquivalenz durch die EU als solche, sodass gegenwärtig mit den potenziellen Partnerländern lediglich exploratorische Gespräche über mögliche Kooperationsfelder stattfinden. Sobald die Bedingungen für den konkreten Start zu einem zweiten Programm erfüllt sind, wird das momentan geschlossene Erweiterungsbüro der Botschaft wiedereröffnet.
Schweizer Beitrag (Erweiterungsbeitrag) an ausgewählte EU-Staaten