Gültig am:
Publiziert am: 08.08.2023

Diese Reisehinweise sind überprüft und mit redaktionellen Änderungen publiziert worden.


Reisehinweise für Katar

Diese Reisehinweise entsprechen der aktuellen Lagebeurteilung des EDA. Sie werden laufend überprüft und bei Bedarf angepasst.

Beachten Sie auch die nachstehenden länderunabhängigen Reiseinformationen und die Fokus-Themen; sie sind Bestandteil dieser Reisehinweise.

Grundsätzliche Einschätzung

Die Lage kann als stabil bezeichnet werden. Es ist jedoch zu bedenken, dass sich in Anbetracht der komplexen Verhältnisse in der Region die Lage unerwartet verändern kann.

Ausländische Streitkräfte unterhalten Militärbasen in Katar.

Das Risiko von Anschlägen kann nicht ausgeschlossen werden, zumal verschiedene terroristische Organisationen den Golfstaaten regelmässig mit Anschlägen drohen. Die Rubrik Terrorismus und Entführungen macht auf die Risiken des Terrorismus aufmerksam.
Terrorismus und Entführungen

Informieren Sie sich vor und während der Reise in den Medien über die aktuelle Lage im Land und befolgen Sie die Anweisungen der lokalen Behörden.

Kriminalität

Beachten Sie die üblichen Vorsichtsmassnahmen gegen Kleinkriminalität, und schenken Sie unbekannten Geschäftspartnerinnen oder ‑partnern kein blindes Vertrauen.

Verkehr und Infrastruktur

Überhöhte Geschwindigkeit und die häufige Missachtung von Verkehrsregeln bilden ein erhebliches Unfallrisiko auf Katars Strassen.

Fahrten in die Wüste abseits der asphaltierten Strassen sollten ausschliesslich in Gruppen von mehreren Geländefahrzeugen unternommen werden. Ein Navigationsgerät sowie ein ausreichender Vorrat an Wasser, Nahrungsmitteln, Treibstoff und Ersatzteilen sind überlebenswichtig.

Bei Verkehrsunfällen sollte die Position der Fahrzeuge bis zum Eintreffen der Polizei nicht verändert werden, denn dies kann als Eingeständnis der Schuld gewertet werden.

Besondere rechtliche Bestimmungen

Allgemein werden in Katar Gesetzesverstösse strenger geahndet als in der Schweiz, und für zahlreiche Produkte bestehen Einfuhrbeschränkungen. Verboten ist zum Beispiel die Einfuhr von Kautabak, E-Zigaretten sowie gewissen anderen Tabakprodukten und Rauchwaren. Verstösse können mit Haftstrafen und hohen Bussen geahndet werden.
Beachten Sie die Informationen der katarischen Zollbehörden und wenden Sie sich bei Fragen an die katarische Botschaft in Bern.
General Authority of Customs

Qatar Embassy

Ebenfalls strafbar sind unter anderem:

  • Einfuhr, Besitz und Handel mit alkoholischen Getränken sowie Alkohol am Steuer (0 Promille) und Trunkenheit in der Öffentlichkeit. Alkoholkonsum ist nur in einigen grossen Hotels erlaubt.
  • die Beleidigung der politischen Führung, staatlicher Symbole und Institutionen.
  • die Beleidigung der religiösen Führung.
  • anstössiges Verhalten in der Öffentlichkeit, z.B. Zärtlichkeiten zwischen erwachsenen Personen, Fluchen.
  • während des Ramadans tagsüber in der Öffentlichkeit essen, trinken und rauchen.
  • gleichgeschlechtliche und aussereheliche Beziehungen sowie aussereheliche Schwangerschaften und Geburten. Bei ausserehelichen Schwangerschaften und Geburten können sich zivil- und strafrechtliche Folgen ergeben.
  • das Fotografieren von Bauten und Einrichtungen der Regierung und des Militärs, Industrieanlagen (z.B. Ölfelder und Raffinerien) und generell Installationen von strategischer Bedeutung wie Flughäfen etc. Es bestehen gewisse Unklarheiten, was alles unter diese Kategorien fällt. Fragen Sie im Zweifelsfall die lokalen Sicherheitskräfte um Erlaubnis oder verzichten Sie auf die Aufnahme.

Vergehen gegen das Betäubungsmittelgesetz werden schon bei geringsten Mengen und bei jeder Art von Drogen mit langjährigen Gefängnisstrafen (bis 30 Jahre) geahndet. Es kann selbst die Todesstrafe verhängt werden.

Bei Verstössen gegen die Verkehrsregeln drohen hohe Bussen oder gar Haftstrafen.

Fahrzeuglenkerinnen und -lenker, die in einen Verkehrsunfall mit Verletzten oder Todesfolge verwickelt sind, dürfen während der Untersuchung/Verhandlung das Land nicht verlassen, solange die Schuldfrage nicht geklärt ist. Auch bei finanziellen Streitigkeiten kann die Polizei unter Umständen ausländische Staatsangehörige an der Ausreise hindern, bis die Angelegenheit erledigt ist.

Die Haftbedingungen sind bedeutend härter als in der Schweiz.

Kulturelle Besonderheiten

Katar ist ein konservatives arabisch/muslimisches Land. Passen Sie Kleidung und Verhalten den lokalen Gepflogenheiten sowie den religiösen und nationalen Empfindungen an. Informieren Sie sich in Reiseführern, bei Ihrem Reisebüro oder vor Ort über die Verhaltensregeln und die genauen Bestimmungen. Denken Sie daran, dass während des Ramadans besondere Regeln und Vorschriften zu beachten sind.

Medizinische Versorgung

Die medizinische Versorgung ist gewährleistet. Krankenhäuser verlangen vor Behandlungen in der Regel eine Vorschusszahlung.

Wenn Sie auf bestimmte Medikamente angewiesen sind, sollte Ihre Reiseapotheke einen ausreichenden Vorrat enthalten. Bedenken Sie jedoch: In vielen Ländern gelten besondere Vorschriften für die Mitnahme von betäubungsmittelhaltigen Medikamenten (z.B. Methadon) und Substanzen, mit denen psychische Erkrankungen behandelt werden. Erkundigen Sie sich gegebenenfalls vor der Abreise direkt bei der zuständigen ausländischen Vertretung (Botschaft oder Konsulat) und konsultieren Sie die Rubrik Reiselinks, wo Sie unter anderem weitere Informationen zu diesem Thema sowie generell zur Reisemedizin finden. Über die Verbreitung von Krankheiten und mögliche Schutzmassnahmen informieren medizinische Fachpersonen und Impfzentren.
Reiselinks

Besondere Hinweise

Katar anerkennt den provisorischen Schweizer Pass nur beschränkt. Benutzen Sie deshalb für Reisen nach Katar einen ordentlichen Schweizer Pass oder erkundigen Sie sich bei der Botschaft von Katar in Bern oder dem Generalkonsulat in Genf über die genauen Bestimmungen.

Nützliche Adressen

Notruf-Nummer: 999
General Authority of Customs

Schweizer Vertretungen im Ausland: Wenn Sie im Ausland in eine Notlage geraten, können Sie sich an die nächste Schweizer Vertretung oder an die Helpline EDA wenden.
Schweizer Botschaft in Doha
Helpline EDA

Ausländische Vertretungen in der Schweiz: Auskunft über die Einreisevorschriften (zugelassene Ausweise, Visum etc.) erteilen die zuständigen ausländischen Botschaften und Konsulate. Sie informieren auch über die Zollbestimmungen für die Ein- und Ausfuhr von Tieren und Waren: elektronische Geräte, Souvenirs, Medikamente etc.
Ausländische Vertretungen in der Schweiz

Ausschluss der Haftung
Die Reisehinweise des Eidgenössischen Departements für auswärtige Angelegenheiten (EDA) stützen sich auf eigene, als vertrauenswürdig eingeschätzte Informationsquellen. Sie verstehen sich als nützliche Hinweise zur Planung einer Reise. Das EDA kann Reisenden aber den Entscheid und die Verantwortung für die Vorbereitung und Durchführung der Reise nicht abnehmen.
Gefahrensituationen sind oft nicht vorhersehbar, unübersichtlich und können sich rasch ändern. Das EDA übernimmt keine Gewähr für die Vollständigkeit der Reisehinweise und für die Richtigkeit des Inhalts von verlinkten externen Internetseiten. Es lehnt jede Haftung für allfällige Schäden im Zusammenhang mit einer Reise ab. Forderungen im Zusammenhang mit der Annullierung einer Reise sind direkt beim Reisebüro oder der Reiseversicherung geltend zu machen.