Visa – Einreise in die Schweiz und Aufenthalt

Detaillierte Informationen finden Sie auf der englischen Seite.

Corona: Einreise geimpfter Personen aus Drittstaaten wieder erlaubt

Wer vollständig geimpft ist und dies nachweisen kann, darf auch aus Drittstaaten ausserhalb des Schengen-Raumes wieder in die Schweiz einreisen. 

Personen, die über einen Impfnachweis verfügen und bereits im Besitz eines gültigen, von der Schweiz oder eines anderen Schengenstaates ausgestellten Visums sind, können mit diesem reisen.

Kinder unter 18 Jahren, die sich aufgrund ihres Alters nicht impfen lassen können, dürfen mit ihren geimpften Begleitpersonen (Eltern, Geschwister, Grosseltern oder andere Betreuungspersonen) einreisen

An wen muss man sich für das Einreichen eines Visumgesuches wenden?

Um ein Visumgesuch einzureichen müssen Sie sich mit unserem Partner VFS Global in Verbindung setzen.

Hier erfahren Sie die Bedingungen Ihrer Einreise. Klicken Sie sich durch die Fragen: Online-Travelcheck

Für die Einreise in die Schweiz gelten unterschiedliche Regeln, grundsätzlich wird zwischen Staatsangehörigen von EU-/EFTA-Ländern und Drittstaatsangehörigen unterschieden. Zuständig ist das Staatssekretariat für Migration (SEM).

Schengen-Visum für einen Aufenthalt bis maximal 90 Tage

Betrifft Personen, welche in die Schweiz einreisen und sich in der Schweiz bis maximal 90 Tage innerhalb von 180 Tagen aufhalten möchten: z.B. Reisende für touristische Aufenthalte, Besuche, kurzfristige Sprachaufenthalte, Teilnahme an Konferenzen oder sportlichen/kulturellen Veranstaltungen, usw.

Nationales Visum für einen Aufenthalt von mehr als 90 Tagen

Betrifft Personen, welche in die Schweiz einreisen und sich in der Schweiz mehr als 90 Tage aufhalten möchten. Für die Erteilung dieses Visums ist die Bewilligung des kantonalen Migrationsamts erforderlich, das für den in der Schweiz angestrebten Aufenthaltsort zuständig ist. z.B. Studium in der Schweiz, Familiennachzug, Eheschliessung mit Wohnsitznahme, usw.

Flughafentransitvisum

Betrifft nur Staatsangehörige von bestimmten Ländern; diese brauchen ein Flughafentransitvisum, auch wenn sie den internationalen Flughafentransitraum nicht verlassen und nicht in den Schengen-Raum einreisen.

Arbeit / Arbeitsbewilligungen

Betrifft den Arbeitsantritt einer ausländischen Arbeitskraft bei einem Arbeitgeber in der Schweiz. Ein Visum wird erst erteilt, wenn die notwendige Bewilligung von der zuständigen kantonalen Behörde vorhanden ist.