Aufenthaltsbewilligungen
Wer während seines Aufenthaltes in der Schweiz arbeitet oder sich länger als drei Monate in der Schweiz aufhält, benötigt eine Bewilligung. Diese wird von den kantonalen Migrationsämtern erteilt. Es wird unterschieden zwischen Kurzaufenthalts- (weniger als ein Jahr), Aufenthalts- (befristet) und Niederlassungsbewilligung (unbefristet).
Welche Bewilligungen für einen Aufenthalt von über drei Monaten in der Schweiz notwendig sind, hängt von der Staatsangehörigkeit der Antragstellenden ab.