Steuern

Steuern in Thailand

In Thailand beginnt die Steuerpflicht spätestens ab einem Aufenthalt von 180 Tagen im Land. Informationen dazu finden Sie auf der Webseite des thailändischen „Revenue Departments (en)" .

Ihre Steueridentifikationsnummer (Tax ID) erhalten Sie beim lokalen Steueramt am Aufenthaltsort. Das lokale Steueramt informiert Sie ausserdem, was in Thailand als Einkommen gilt und welche Einkommen deklariert werden müssen. Auf der Webseite des thailändischen „Revenue Departments“ finden Sie eine Karte mit Kontaktangaben der lokalen Steuerämter.

Für Einkommen aus dem Ausland hat Thailand mehrerer „Abkommen zur Vermeidung der Doppelbesteuerung“ abgeschlossen. Das Abkommen mit der Schweiz finden Sie auf dem Portal der Schweizer Regierung.

Zur Rückforderung von Quellensteuerabzügen gemäss den bestehenden Abkommen, erhalten Sie von der regionalen Steuerverwaltung in Thailand notwendigen Bestätigungen (z.B. Bestätigung zum steuerlichen Wohnsitz).