Die beantragten Rahmenkredite stützen sich auf das Osthilfegesetz, das am 26. November 2006 vom Souverän gutgeheissen wurde. Das Gesetz ist die Grundlage einerseits für die technische und finanzielle Zusammenarbeit mit den Staaten Südosteuropas und der ehemaligen Sowjetunion, anderseits für den Erweiterungsbeitrag zur Verringerung der sozialen und wirtschaftlichen Ungleichheiten in der erweiterten EU.
Für die traditionelle Ostzusammenarbeit beantragt der Bundesrat im Parlament einen vierten Rahmenkredit in der Höhe von 650 Millionen Franken für mindestens vier Jahre. Die Förderung demokratischer und marktwirtschaftlicher Strukturen und der Aufbau solider Institutionen stehen im Zentrum dieser Hilfe. Trotz bedeutenden Reformfortschritten ist die Transition in Südosteuropa und den Ländern der ehemaligen Sowjetunion noch nicht abgeschlossen.
In der gleichen Sitzung genehmigte der Bundesrat zu Handen der eidgenössischen Räte einen Rahmenkredit in der Höhe von einer Milliarde Franken zur Verringerung der wirtschaftlichen und sozialen Ungleichheiten in der erweiterten Europäischen Union (Erweiterungsbeitrag). Dabei handelt es sich um einen Verpflichtungskredit des Bundes über fünf Jahre. Gemäss aktuellen Berechnungen werden sich die budgetwirksamen Auszahlungen über ca. zehn Jahre (2007–2016) erstrecken.
Die Schweiz setzt den Erweiterungsbeitrag autonom um. Der Beitrag kommt in den neuen EU-Ländern vor allem den wenig entwickelten Randgebieten zu Gute. Er ist auf die Bereiche des Umweltschutzes, der Sicherheit, der guten Regierungsführung und der Bildung ausgerichtet. Im Bildungsbereich sollen Stipendienprogramme für junge Forschende und Studierende sowie die Unterstützungen von Lehrlingen besonderes Gewicht erhalten.
Die traditionelle Osthilfe und der Erweiterungsbeitrag an die neuen EU-Länder werden durch die Direktion für Entwicklung und Zusammenarbeit DEZA und durch das Staatssekretariat für Wirtschaft SECO umgesetzt.