Der Bundesrat anerkennt die Bedeutung der jüngsten EU-Erweiterung als weiteren Schritt zu mehr Sicherheit und Stabilität auf dem europäischen Kontinent. Zudem profitiert die Schweiz wirtschaftlich von den dynamischen Wachstumsmärkten in Rumänien und Bulgarien. Deren erfolgreiche Integration in die gesamteuropäischen Strukturen liegt darum auch im Interesse der Schweiz. Mit dem Erweiterungsbeitrag für Rumänien und Bulgarien will sich die Schweiz solidarisch am Aufbau Europas beteiligen
Die Unterstützung von in enger Zusammenarbeit mit den beiden Staaten ausgewählten Projekten und Programmen soll zum Abbau der nach wie vor grossen wirtschaftlichen und sozialen Ungleichheiten in Europa beitragen. Durch konkrete Projekte hilft die Schweiz mit, die Lebenssituation vor Ort zu verbessern und mehr Sicherheit zu schaffen. Die in den beiden neuen EU-Mitgliedstaaten immer noch weit verbreitete Armut sowie teilweise schwache staatliche Institutionen bedeuten politische Risiken. Diese betreffen auch die Schweiz u.a. in Form illegaler Migration und grenzüberschreitender Kriminalität direkt.
Wie bereits im Rahmen des Erweiterungsbeitrags an die zehn 2004 beigetretenen EU-Staaten (EU-10) entscheidet die Schweiz auch im Rahmen dieses Erweiterungsbeitrags für Rumänien und Bulgarien autonom und unabhängig über Art und Umfang der Projekte. Mit der EU werden im Rahmen eines Memorandum of Understanding (MoU) lediglich die allgemeinen Modalitäten des Erweiterungsbeitrages (wie z.B. der Verteilschlüssel und die generellen Tätigkeitsfelder) festgehalten. Die konkrete Zusammenarbeit sowie die spezifischen thematischen Länderschwerpunkte schliesslich werden zu einem späteren Zeitpunkt in bilateralen Rahmenabkommen mit den beiden Staaten festgelegt.
Parlament entscheidet über Rahmenkredit
Während fünf Jahren sollen Projektverpflichtungen im Umfang von insgesamt 257 Mio. CHF eingegangen werden. Die Umsetzung bzw. die Auszahlung des Erweiterungsbeitrages dürfte sich über einen Zeitraum von zehn Jahren erstrecken. Die durchschnittliche jährliche Unterstützung der beiden Staaten von insgesamt rund 26 Millionen entspricht damit der Grössenordnung der bisherigen schweizerischen Transitionshilfe an diese beiden Staaten, welche nach deren EU-Beitritt 2007 beendet wurde.
Die Finanzierung des Erweiterungsbeitrags für Rumänien und Bulgarien erfolgt nicht auf Kosten der öffentlichen Entwicklungshilfe und wird vollumfänglich im allgemeinen Bundeshaushalt kompensiert, d.h. es entstehen weder zusätzliche Steuern noch neue Schulden. Der Erweiterungsbeitrag muss vom Parlament in Form eines Rahmenkredits genehmigt werden. Die Bundesversammlung wird voraussichtlich in der zweiten Hälfte 2008 darüber entscheiden. Erst danach wird der Bundesrat mit den beiden Ländern Rahmenabkommen abschliessen können. Die gesetzliche Grundlage für dieses Engagement ist das Bundesgesetz Ostzusammenarbeit, welches im November 2006 vom Volk genehmigt wurde.
Eckwerte zu Bulgarien und Rumänien
Rumänien und Bulgarien gehören zu den ärmsten Mitgliedsländern der EU. Das kaufkraftbereinigte BIP pro Kopf liegt in Bulgarien und Rumänien bei knapp 40% des EU-weiten Durchschnitts. Gleichzeitig weisen diese Staaten Wachstumsraten von über 5% auf und haben damit grosses Potenzial als Wirtschaftspartner. Der bilaterale Handel zwischen der Schweiz und den beiden Staaten wächst mit jährlich 15% (2001-2007) rasant, wobei die Schweiz bereits heute einen Exportüberschuss von rund 650 Mio. CHF pro Jahr (2007) erzielt. Mit dem Erweiterungsbeitrag für Rumänien und Bulgarien dürfte sich dieser Austausch noch verstärken, da auch Schweizer Unternehmen mit Aufträgen aus dem Erweiterungsbeitrag rechnen können. Das Engagement der Schweiz in Osteuropa erhöht die Sichtbarkeit der Schweizer Unternehmen, was auch deren Chancen bei anderen öffentlichen Ausschreibungen verbessert ("Türöffnereffekt").