Gewerbliche Seeschifffahrt

Handelsschiff
Handelsschiff © Suisse-Atlantique S.A.

Die gewerbliche Seeschifffahrt unter Schweizer Flagge wird von Schweizer Unternehmen betrieben. Flaggenstaatbehörde ist das Schweizerische Seeschifffahrtsamt (SSA).

Die Schweizer Schiffe der gewerblichen Seeschifffahrt. sind auf allen Weltmeeren im Einsatz. Sie gehören privaten Schweizer Unternehmen und werden von Schweizer Reedereien betrieben. Im Krisenfall können die Handelsschiffe vom Bund für die Landesversorgung eingesetzt werden.

Das SSA erbringt folgende Leistungen für die gewerbliche Seeschifffahrt:

  • Prüfung der Einhaltung der gesetzlichen Vorschriften durch die Reedereien
  • Ausstellen des Seebriefes (Fahrzeugausweis für Schiffe)
  • Kontrolle der Einhaltung der Vorschriften bezüglich Bau, Sicherheit, Ausrüstung und Umweltschutz. Technische und administrative Kontrollen werden durch anerkannte Klassifikationsgesellschaften und das SSA bei den Reedern sowie an Bord der Schiffe durchgeführt
  • Wachen über die Einhaltung der Arbeitsbestimmungen für die Mannschaft
  • Ausstellen des Seemannsbuchs für Schweizer Seeleute
  • Ausstellen von Bestätigungen (Endorsement) von ausländischen Ausweisen und Zertifikaten gemäss dem Internationalen Übereinkommen von 1978 über Normen für die Ausbildung, die Erteilung von Fähigkeitsausweisen und den Wachdienst von Seeleuten (STCW-Übereinkommen)
  • Vorbereitung von Ratifikationsvorlagen für internationale Übereinkommen betreffend die Seeschifffahrt
  • Anzeigen von Gesetzesübertretungen, die auf Schweizer Schiffen begangen werden, und Entscheidung über Einsprachen gegen Disziplinarmassnahmen
  • Vertretung der Schweiz in den relevanten internationalen Organisationen
  • Mitwirkung bei der Anwendung technischer und handelspolitischer Vorschriften und Massnahmen des Auslands im Bereich der Seeschifffahrt