Für militäramtliche Bescheinigungen und/oder Bescheinigungen über die Erfüllung der Wehrpflicht ist die Amtsstelle Personelles der Armee (FGG 1) im Führungsstab der Armee zuständig.
Militäramtliche Bescheinigungen
Für Schweizer Schriftstücke, die im Ausland benötigt werden, ist häufig eine Beglaubigung (Apostille) erforderlich. Informationen finden Sie unter der Rubrik Beglaubigungen.