Zivilstandswesen

Alle Zivilstandsereignisse im Leben eines Menschen, von der Geburt bis zum Tod, werden im schweizerischen Personenstandsregister eingetragen. 

Auslandschweizerinnen und Auslandschweizer sowie ihre Ehegattinnen und Ehegatten oder ihre Partnerinnen und Partner sind verpflichtet, der für ihren Wohnort zuständigen Schweizer Vertretung Ereignisse, Erklärungen und Entscheidungen zum Zivilstand zu melden. Dazu sind verschiedene Zivilstandsdokumente erforderlich.

Unterlagen für die Eintragung im schweizerischen Personenstandsregister werden der Schweizerischen Botschaft in Sarajevo unterbreitet.

Möglich ist Zustellung der Unterlagen per Post an die Adresse: Ambasada Švicarske, Zgrada RBBH objekat B, Zmaja od Bosne 11, 71000 Sarajevo, BIH,

oder

Abgabe der Unterlagen am Schalter, wobei vorhergehende Terminabsprache (Tel. 00 387 33 254 049 und 00 41 58 485 2665 dienstags und donnerstags) obligatorisch ist.

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