Besondere rechtliche Bestimmungen
Das Gesetz legt für Fahrzeuglenkerinnen und Fahrzeuglenker diverse strafbare Obergrenzen des Blutalkoholgehaltes fest. Informieren Sie sich bei einer ortansässigen Kontaktperson, im Hotel oder bei den lokalen Behörden über die Strassenverkehrsregeln.
Fahrzeuglenkerinnen und -lenker, die in einen Verkehrsunfall mit Verletzten oder Todesopfern verwickelt sind, können vorübergehend festgenommen werden, solange die Schuldfrage nicht geklärt ist.
Besonders gekennzeichnete Objekte dürfen nicht fotografiert werden (Militärobjekte, Raffinerien, Kraftwerke usw.).
Vergehen gegen das Betäubungsmittelgesetz werden schon bei kleinen Mengen und bei jeder Art von Drogen hart bestraft.
Die Haftbedingungen sind härter als in der Schweiz.