Die weltweite Abschaffung der Todesstrafe ist eine Priorität der Schweizer Diplomatie. Gemäss Bundesverfassung ist die Todesstrafe verboten, da sie mit der Achtung der Menschenrechte unvereinbar ist. Bei ihrem Engagement zur Abschaffung der Todesstrafe legt die Schweiz einen Schwerpunkt auf die Stärkung des internationalen Rechtsrahmens. In diesem Zusammenhang stellt die vom Menschenrechtsrat verabschiedete Resolution einen besonders wichtigen Erfolg dar. Die Schweiz hat sich dafür eingesetzt, dass die spezifische Diskriminierung von verurteilten Frauen sowie die Übervertretung von Angehörigen von Minderheiten oder von sozialen und wirtschaftlichen Randgruppen unter den zur Todesstrafe verurteilten Personen im Wortlaut der Resolution enthalten sind. Das Engagement zur Abschaffung der Todesstrafe ist ein langwieriger Prozess, der nun Früchte trägt: Die Zahl der Länder, die die Todesstrafe abgeschafft haben, ist von 80 im Jahr 2003 auf heute 117 gestiegen.
Übergangsjustiz
Nebst dieser Resolution erzielte die 60. Tagung des Menschenrechtsrats auch Fortschritte in anderen Bereichen. So wurde beschlossen, in Afghanistan einen Mechanismus einzurichten, der Beweise für internationale Verbrechen und schwere Verstösse gegen das Völkerrecht, auch gegen Frauen und Mädchen, sammelt, sichert, auswertet und aufbereitet. Dieser Mechanismus, der eine Zusammenarbeit mit internationalen Gerichten umfassen soll, wird die Chancen der Opfer auf Gerechtigkeit und eine potenzielle Wiedergutmachung erhöhen. Die Vergangenheitsarbeit und der Kampf gegen die Straflosigkeit – für eine nachhaltige Konfliktlösung und die Demokratieförderung unerlässlich – sind auch für die Schweiz eine Priorität.
Meinungsäusserungsfreiheit im Internet
Der Menschenrechtsrat setzt sich seit Langem für ein ausgewogenes Verhältnis zwischen der Meinungsäusserungsfreiheit, dem Verbot von Hassreden und dem Recht auf Religions- und Glaubensfreiheit ein. Als Beitrag zu dieser Debatte hat die Schweiz eine Veranstaltung organisiert, die sich mit der Frage befasste, wie Hassreden im Internet bekämpft und eine übermässige Zensur zugleich vermieden werden können. Ein weiterer Schwerpunkt waren die Rolle und Verantwortung der verschiedenen Parteien im Falle von Menschenrechtsverletzungen im digitalen Raum. Das grosse Interesse an der Veranstaltung unterstrich einmal mehr die Relevanz und Aktualität des Themas.
Die 60. Tagung des Menschenrechtsrats war die letzte unter dem Vorsitz von Botschafter Jürg Lauber. Vor dem Hintergrund des wachsenden finanziellen Drucks auf die Vereinten Nationen zeichnete sich der Schweizer Diplomat durch eine effiziente Ressourcenverwaltung aus und trug zur Effizienzsteigerung der Ratsarbeit bei.
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