Adressänderung im Ausland

Eine regelmässige Kontaktpflege ist für die Schweizer Vertretung und für Sie von Vorteil. In Notfällen kann eine rasche Kontaktaufnahme erforderlich sein. Halten Sie Ihre Schweizer Vertretung daher bitte über Ihre Kontaktdaten auf dem Laufenden (Adresse, Telefon, E-Mail-Adresse).

Aktuelle Kontaktdaten sind zudem die Voraussetzung, dass Sie die Unterlagen für das briefliche Stimm- und Wahlrecht oder auch die «Schweizer Revue» der Auslandschweizer-Organisation (ASO) regelmässig erhalten (sofern Sie in der entsprechenden Versandliste eingetragen sind). Im Auslandschweizerregister angemeldeten Schweizerinnen und Schweizern wird die Zeitschrift gratis zugestellt. Sie enthält offizielle Informationen und behandelt Themen, die für Auslandschweizerinnen und -schweizer von Interesse sind (Politik, Kultur, Wirtschaft usw.) und es ihnen erleichtern, mit der Heimat in Kontakt zu bleiben.

Wie geht man bei einem Wohnortswechsel im Ausland vor?

Sie können Ihre neue Adresse, Telefonnummer oder E-Mail Adresse im Online-Schalter mitteilen. 

Wenn Sie zuvor in einem anderen Land im Ausland lebten und dort noch im Auslandschweizerregister der Schweizer Vertretung angemeldet sind, melden Sie dieser einfach Ihre neue Adresse über den Online-Schalter. Ihr Dossier wird in der Folge auf elektronischem Weg an die Schweizer Vertretung am neuen Wohnort weitergeleitet. Diese wird Ihnen den erfolgten Transfer bestätigen.

Bei der Schweizer Vertretung im Ausland hinterlegte Urkunden

Wenn Sie in ein anderes Land im Ausland umziehen und der Schweizer Vertretung Ihre Adressänderung melden, werden Ihre hinterlegten Heimatscheine direkt an die neu zuständige Vertretung übermittelt.

Niederlassung in der Tschechischen Republik

Anmeldung bei den tschechischen Behörden

Für Fragen betreffend die Anmeldung bei den tschechischen Behörden können Sie sich an die für Ihren Wohnort zuständige Fremdenpolizei oder an die Tschechische Botschaft in Bern wenden.

Zusätzliche Informationen der tschechischen Behörden:

  • Einreise und Aufenthalt in Tschechien: Direktion der Fremden- und Grenzpolizei (Innenministerium) (Ředitelství služby cizinecké a pohraniční policie, Olšanská 2, 130 51 Praha 3, Tel: 974 841 356, 974 841 357). Sehen Sie auch untenstehenden Link „Innenministerium CZ - Aufenthalt/Einreise“ 
  • Tschechischer Führerausweis: Verkehrsministerium (Ministerstvo Dopravy, 1, nabr. L Svobody 12, Praha, Tel: 972 211 111). Sehen SIe auch untenstehenden Link "Verkehrsministerium der Tschechischen Republik".