Gültig am:
Publiziert am: 09.06.2023

Diese Reisehinweise sind vollständig überarbeitet worden.
Weiterhin gültig: Von touristischen und anderen nicht dringenden Reisen wird abgeraten. Von Reisen in gewisse Landesteile wird generell abgeraten.


Reisehinweise für Demokratischen Republik Kongo

Diese Reisehinweise entsprechen der aktuellen Lagebeurteilung des EDA. Sie werden laufend überprüft und bei Bedarf angepasst.

Beachten Sie auch die nachstehenden länderunabhängigen Reiseinformationen und die Fokus-Themen; sie sind Bestandteil dieser Reisehinweise.

Aktuelles

Präsidentschafts-, Parlaments- und Provinzialwahlen 2023

Die Präsidentschafts-, Parlaments- und Provinzialwahlen sind für den 20. Dezember 2023 vorgesehen.

Vor, während und nach den Wahlen muss im ganzen Land mit Demonstrationen gerechnet werden. Gewaltsame Zusammenstösse mit den Sicherheitskräften können dabei nicht ausgeschlossen werden.

Falls Sie aus dringenden Gründen in die Demokratische Republik Kongo reisen müssen, lassen Sie erhöhte Vorsicht walten. Verfolgen Sie vor und während der Reise die Entwicklung der Lage in den Medien und meiden Sie grössere Menschenansammlungen und Kundgebungen jeder Art. Lassen Sie erhöhte Wachsamkeit walten und befolgen Sie die Anweisungen der lokalen Behörden (Ausgangssperren, etc.).

Beachten Sie auch die nachstehenden Informationen und Empfehlungen.

Grundsätzliche Einschätzung

Von touristischen und anderen nicht dringenden Reisen in die Demokratische Republik Kongo wird abgeraten. Von Reisen in einzelne Landesteile wird generell abgeraten. Siehe Kapitel Spezifische regionale Risiken.

Die Sicherheitslage ist im ganzen Land angespannt und besonders im Osten des Landes instabil. Demonstrationen und selbst geringfügige Ereignisse können unerwartet in Akte der Gewalt eskalieren; es kann zu gewaltsamen Zusammenstössen unter anderem zwischen Demonstrierenden und den Sicherheitskräften und zu Plünderungen kommen. Bei Unruhen kann nicht ausgeschlossen werden, dass Flüge vorübergehend eingestellt und die einzige Strasse zum internationalen Flughafen N’Djili (Kinshasa) blockiert werden.

In mehreren Provinzen sind bewaffnete Gruppierungen aktiv und es kommt immer wieder zu Kämpfen zwischen den Gruppierungen und der kongolesischen Armee. In der Demokratischen Republik Kongo ist eine friedenserhaltende Mission der UNO (MONUSCO) im Einsatz.

Bei Unruhen kann die Regierung kurzfristig den Ausnahmezustand über die betroffenen Gebiete verhängen. Der Ausnahmezustand berechtigt die Behörden unter anderem, die Versammlungs- oder die Bewegungsfreiheit einzuschränken und Ausgangssperren zu verhängen.

In den meisten Landesteilen besteht die Gefahr von Landminen und Blindgängern.

Es besteht im ganzen Land das Risiko von terroristischen Attentaten. In den Konfliktregionen besteht ein erhöhtes Risiko von Attentaten und Entführungen. Siehe Kapitel Spezifische regionale Risiken.
Beachten Sie auch die Rubrik
Terrorismus und Entführungen

Zwischen verschiedenen Bevölkerungsgruppen bestehen latente Spannungen, die gelegentlich in lokale, gewaltsame Konflikte ausarten.
Beispiele:

  • Im Dezember 2022 wurden bei Zusammenstössen in der Provinz Ituri 9 Personen getötet.
  • Im Dezember 2022 wurden bei Zusammenstössen in der Provinz Kwilu 14 Personen getötet.
  • Im August 2022 wurden bei Zusammenstössen in der Provinz Mai-Ndombe mindestens 18 getötet und mehrere weitere wurden verletzt.

Lässt sich ein Aufenthalt aus dringenden Gründen nicht vermeiden, beachten Sie die folgenden Empfehlungen und Informationen:
Informieren Sie sich vor und während der Reise in den Medien und durch Ihre Kontaktperson über die aktuelle Sicherheitslage. Befolgen Sie die Anweisungen der Sicherheitsbehörden (z.B. Ausgangssperren).
 Meiden Sie Demonstrationen jeder Art, denn Ausschreitungen sind möglich.

Im Falle von Verkehrseinschränkungen oder lokalen Unruhen bleibt den Reisenden nichts anderes übrig, als sich lokal über alternative Reisemöglichkeiten zu erkundigen und gegebenenfalls die Normalisierung der Lage abzuwarten. Die schweizerische Botschaft in Kinshasa hat in solchen Fällen nur eng begrenzte - je nach Situation gar keine - Möglichkeiten zur Unterstützung der Ausreise aus den betroffenen Regionen oder aus dem Land.

Spezifische regionale Risiken

Bei der Beschreibung von Gefahrenzonen handelt es sich um ungefähre Angaben; Risiken lassen sich nicht auf exakt umrissene Gebiete einschränken.

Nordosten und Osten des Landes

Im Nordosten und Osten des Landes (inklusive dem Virunga Nationalpark) kommt es regelmässig zu bewaffneten Auseinandersetzungen zwischen Rebellen und der kongolesischen Armee sowie auch zwischen bewaffneten Milizen. Angriffe fordern regelmässig eine Vielzahl von Opfern. Diese Angriffe richten sich gegen Sicherheitskräfte, UN-Friedenssoldaten, Hilfsorganisationen und die Zivilbevölkerung.

Es kommt auch zu Entführungen. Beispiele:

  • März 2023: 25 Kinder in der Provinz Bas-Uele.
  • Dezember 2022: 50 Personen in der Provinz Nord-Kivu
  • Oktober 2022: 6 Personen in der Provinz Nord-Kivu
  • August 2022: 6 chinesische Staatsangehörige in der Provinz Ituri
  • Januar 2022: drei Mitarbeitende eines Hilfswerks, darunter eine ausländische Person, bei Goma (Provinz Nord-Kivu)

Das Risiko von Terroranschlägen ist besonders hoch. Beispiele:

  • Am 25. Januar 2023 wurden bei einem Bombenanschlag auf einen Markt in Nord-Kivu 18 Personen verletzt.
  • Am 15. Januar 2023 wurden bei einem Bombenanschlag auf eine Kirche in Nord-Kivu 17 Personen getötet.
  • Am 3. Oktober 2022 wurden bei einem Bombenanschlag auf ein Kino in der Provinz Nord-Kivu 10 Personen verletzt.

Ende Juli 2022 kam es in Goma und anderen Städten in den Provinzen Nord- und Süd-Kivu zu gewaltsamen Demonstrationen gegen die Mission der UNO (MONUSCO) sowie zu Zusammenstössen zwischen Demonstrierenden, den kongolesischen Sicherheitskräften und MONUSCO Personal. Dabei wurden mehrere Personen aller drei Lager getötet oder verletzt. Es gab auch mehrere Fälle von Brandstiftungen und Plünderungen von Gebäuden der MONUSCO. Es besteht das Risiko, unversehens in eine gewaltsame Auseinandersetzung zu geraten. Weitere Ereignisse dieser Art sind möglich.

Zur Bekämpfung der instabilen Sicherheitslage wurde in den Provinzen Ituri und Nord-Kivu das Kriegsrecht verhängt. Das Kriegsrecht berechtigt die Behörden unter anderem dazu, Hausdurchsuchungen ohne Durchsuchungsbefehl durchzuführen und die Versammlungs- und Bewegungsfreiheit einzuschränken.

Von Reisen in die Provinzen Bas-Uele, Haut-Uele, Ituri, Nord- und Süd-Kivu und Maniema wird abgeraten.

Grenzgebiet zur Zentralafrikanischen Republik

Die prekäre Sicherheitslage in der Zentralafrikanischen Republik wirkt sich auch auf die Sicherheit im Grenzgebiet zur Demokratischen Republik Kongo aus. Bewaffnete und gewalttätige Gruppierungen dringen häufig ein. Es besteht ein hohes Risiko von Überfällen durch gewalttätige Strassenräuber. Es besteht auch die Gefahr von Entführungen. Es wird abgeraten von Reisen ins Grenzgebiet zur Zentralafrikanischen Republik, das weiträumig zu meiden ist.

Provinzen Mai-Ndombe und Kwilu

Hohe Spannungen zwischen zwei verfeindeten Bevölkerungsgruppen verursachen gewalttätige Konflikte in den Provinzen Mai-Ndombe und Kwilu. Die Regionen im Westen sind davon besonders betroffen. Es kommt immer wieder zu ethnisch motivierten Angriffen auf Dörfer; sie fordern zahlreiche Todesopfer und Verletzte. Solche Ereignisse können auch unbeteiligte Personen in Mitleidenschaft ziehen. Von Reisen in die Regionen Kwamouth (Provinz Mai-Ndombe) und Bagata (Provinz Kwilu) wird abgeraten.

Lassen Sie bei Reisen in die übrigen, oben nicht erwähnten Gebiete grösste Vorsicht walten. Siehe Kapitel Grundsätzliche Einschätzung.

Kriminalität

Die Kriminalitätsrate ist hoch. Raubüberfälle und Diebstähle von Autos unter Androhung oder Anwendung von Gewalt kommen vor, teils mit Todesfolge. An stark belebten Orten operieren oft jugendliche Strassenbanden, mitunter in Zusammenarbeit mit der Polizei. Entführungen zwecks Lösegelderpressung kommen auch in Kinshasa vor. Bei so genannten Express-Entführungen werden die Opfer ausgeraubt und zu Bargeldbezügen mit der Kreditkarte gezwungen. Beachten Sie unter anderem folgende Vorsichtsmassnahmen:

  • Lassen Sie Ihren Aufenthalt von einer lokalen Vertrauensperson organisieren und befolgen Sie deren Anweisungen.
  • Unternehmen Sie unumgängliche Überlandfahrten in Gruppen von mehreren Fahrzeugen und ausschliesslich tagsüber.
  • Seien Sie nach Einbruch der Dunkelheit nicht mehr zu Fuss unterwegs.
  • Geschäftsleute sind wiederholt Opfer von Betrügereien geworden. Es wird empfohlen, neue Geschäftsbeziehungen vorsichtig anzugehen und möglichst durch eine erfahrene, vertrauenswürdige Firma oder Agentur vermitteln zu lassen.

Verkehr und Infrastruktur

Die Strassen sind in schlechtem Zustand und zum grossen Teil nur mit Geländefahrzeugen befahrbar. Das Unfallrisiko ist hoch. Von nächtlichen Überlandfahrten wird abgeraten.

Die Sicherheit der Flugzeuge für Inlandflüge entspricht oft nicht europäischem resp. internationalem Standard.

Das Bahnnetz ist veraltet und schlecht unterhalten. Gleiches gilt für die meisten Schiffe und Fähren; zudem werden diese oft überladen. Das Unfallrisiko ist hoch.

Es kommt vor, dass die Grenzübergänge kurzfristig vorübergehend geschlossen werden, z.B. bei Unruhen oder um die Ausbreitung von Krankheiten zu verhindern. Informieren Sie sich bei den lokalen Behörden oder direkt bei den Grenzposten.

Es kommt vor, dass der Zugang zum Internet und die Telefonverbindungen vorübergehend nicht gewährleistet ist.

Besondere rechtliche Bestimmungen

Es ist verboten, uniformierte Personen, militärische Einrichtungen und öffentliche Bauten (Flughäfen, Brücken usw.) zu fotografieren.

In Kinshasa darf generell nur mit einer offiziellen Bewilligung fotografiert werden.

Autofahrerinnen und Autofahrer werden bestraft, wenn sie bei einer Begegnung mit dem Fahrzeugkonvoi des Präsidenten nicht unverzüglich die Strasse freigeben und anhalten.

Vergehen gegen das Betäubungsmittelgesetz werden mit mehrjährigen Gefängnisstrafen geahndet.

Die Haftbedingungen sind prekär.

Naturbedingte Risiken

Im Gebiet des afrikanischen Rifttals im Osten des Landes muss mit Erdbeben gerechnet werden. Dort befinden sich auch die beiden aktiven Vulkane Nyiragongo und Nyamuragira. Bei Erdbeben und Vulkanausbrüche muss mit Infrastrukturschäden und Beeinträchtigungen des Reiseverkehrs gerechnet werden.

Es muss mit starken Regenfällen gerechnet werden. Sie können Überschwemmungen und Erdrutsche auslösen, die Infrastrukturschäden verursachen. Auch der Reiseverkehr kann vorübergehend beeinträchtigt werden.

Sollte sich während Ihres Aufenthalts eine Naturkatastrophe ereignen, melden Sie sich möglichst rasch bei Ihren Angehörigen oder bei der Schweizerischen Botschaft in Kinshasa und befolgen Sie die Anweisungen der lokalen Behörden (Absperrungen, Evakuationsbefehle, etc.).

Medizinische Versorgung

Die medizinische Versorgung ist selbst in Kinshasa nur beschränkt gewährleistet. Krankenhäuser verlangen vor Behandlungen eine finanzielle Garantie (Kreditkarte oder Vorschusszahlung). Eigenes Verbandsmaterial und Wegwerfspritzen können sich als nützlich erweisen. Ernsthafte Erkrankungen oder Verletzungen müssen im Ausland behandelt werden (Südafrika oder Europa).

Wenn Sie auf bestimmte Medikamente angewiesen sind, sollte Ihre Reiseapotheke einen ausreichenden Vorrat enthalten. Bedenken Sie jedoch: In vielen Ländern gelten besondere Vorschriften für die Mitnahme von betäubungsmittelhaltigen Medikamenten (z.B. Methadon) und Substanzen, mit denen psychische Erkrankungen behandelt werden. Erkundigen Sie sich gegebenenfalls vor der Abreise direkt bei der zuständigen ausländischen Vertretung (Botschaft oder Konsulat) und konsultieren Sie die Rubrik Reiselinks, wo Sie unter anderem weitere Informationen zu diesem Thema sowie generell zur Reisemedizin finden.
Über die Verbreitung von Krankheiten und mögliche Schutzmassnahmen informieren medizinische Fachpersonen und Impfzentren.
Reiselinks

Besondere Hinweise

Für Reisen in strategisch wichtige Gebiete ist eine Bewilligung erforderlich. Die Botschaft der Demokratischen Republik Kongo in Bern erteilt Auskunft.

Nützliche Adressen

Schweizer Vertretungen im Ausland: Wenn Sie im Ausland in eine Notlage geraten, können Sie sich an die nächste Schweizer Vertretung oder an die Helpline EDA wenden.
Schweizer Botschaft in Kinshasa

Helpline EDA

Ausländische Vertretungen in der Schweiz: Auskunft über die Einreisevorschriften (zugelassene Ausweise, Visum etc.) erteilen die zuständigen ausländischen Botschaften und Konsulate. Sie informieren auch über die Zollbestimmungen für die Ein- und Ausfuhr von Tieren und Waren: elektronische Geräte, Souvenirs, Medikamente etc.
Ausländische Vertretungen in der Schweiz

Ausschluss der Haftung
Die Reisehinweise des Eidgenössischen Departements für auswärtige Angelegenheiten (EDA) stützen sich auf eigene, als vertrauenswürdig eingeschätzte Informationsquellen. Sie verstehen sich als nützliche Hinweise zur Planung einer Reise. Das EDA kann Reisenden aber den Entscheid und die Verantwortung für die Vorbereitung und Durchführung der Reise nicht abnehmen.
Gefahrensituationen sind oft nicht vorhersehbar, unübersichtlich und können sich rasch ändern. Das EDA übernimmt keine Gewähr für die Vollständigkeit der Reisehinweise und für die Richtigkeit des Inhalts von verlinkten externen Internetseiten. Es lehnt jede Haftung für allfällige Schäden im Zusammenhang mit einer Reise ab. Forderungen im Zusammenhang mit der Annullierung einer Reise sind direkt beim Reisebüro oder der Reiseversicherung geltend zu machen.