Spezifische regionale Risiken
Bei der Beschreibung von Gefahrenzonen handelt es sich um ungefähre Angaben; Risiken lassen sich nicht auf exakt umrissene Gebiete einschränken.
Westliche Wüste
In der westlichen Wüste sind Schmuggler und terroristische Gruppierungen aktiv, die von den Sicherheitskräften verfolgt und bekämpft werden. Es besteht das Risiko, dass unbeteiligte Personen durch Konfrontationen zwischen den Sicherheitskräften und kriminellen/ terroristischen Gruppierungen in Mitleidenschaft gezogen werden. Ausserdem besteht das Risiko von terroristischen Akten; auch Entführungen können nicht ausgeschlossen werden.
Der Zugang zu den Wüstengebieten ist bewilligungspflichtig und wird durch die ägyptischen Sicherheitskräfte kontrolliert. Zeitweise verbieten sie ausländischen Staatsangehörigen Fahrten in die Wüste. Erkundigen Sie sich bei den lokalen Behörden über die Durchführbarkeit von Reisen.
Trotz Begleitung durch eine erfahrene lokale Reiseleiterin oder einen erfahrenen lokalen Reiseführer und vorgängige Erkundigungen bei den lokalen Behörden, kann eine stark erhöhte Gefährdung nicht ausgeschlossen werden. Siehe auch Abschnitt «Südwesten des Landes und Grenzgebiet zu Sudan und Libyen».
Gouvernorat (Provinz) Nordsinai
Die Sicherheitslage im Gouvernorat Nordsinai ist instabil, dies schliesst auch das Grenzgebiet zum Gazastreifen mit ein. Es werden regelmässig Anschläge verübt und es kommt häufig zu Auseinandersetzungen zwischen den Sicherheitskräften, terroristischen Gruppierungen und anderen bewaffneten Banden. Es besteht auch das Risiko von Entführungen. Von Reisen ins Gouvernorat Nordsinai wird abgeraten.
Gouvernorat (Provinz) Südsinai
Das Risiko von terroristischen Akten besteht auch im Gouvernorat Südsinai, einschliesslich der Badeorte. Unternehmen Sie Überlandfahrten, Ausflüge, Trekkingtouren etc. ausserhalb der Badeorte ausschliesslich in organisierten Gruppen und in Begleitung einer erfahrenen lokalen Reiseführerin oder einem erfahrenen lokalen Reiseführer. Vergewissern Sie sich, dass die aktuelle Sicherheitslage abgeklärt worden ist.
Südwesten des Landes und Grenzgebiet zu Sudan und Libyen
Im Grenzgebiet zum Sudan und Libyen sind Kriminelle und Schmuggler aktiv. In der Sahara und den angrenzenden Gebieten besteht ein hohes Risiko von Entführungen. Alle Grenzgebiete sind militärische Sperrzonen und dürfen nur mit einer Bewilligung der ägyptischen Behörden bereist werden. Von Reisen ins Dreiländereck Ägypten-Libyen-Sudan, einschliesslich Gilf el-Kebir und Gabal Uwainat, wird abgeraten. Beachten Sie die spezifischen Informationen:
Entführungsrisiko in der Sahara und Sahelzone
Minenfelder
Es gibt in mehreren Landesteilen noch immer unzureichend markierte Minenfelder, besonders in folgenden Gebieten: Sinaï, nicht entwickelte Küstenbereiche entlang des Roten Meeres, Wüste westlich von El Alamein, südliche und westliche Grenzgebiete zum Sudan und zu Libyen (Gilf Kebir, Uweinat). Informieren Sie sich im Zweifelsfall bei den lokalen Behörden und/oder bei der Bevölkerung und lassen Sie grösste Vorsicht walten.