Coronavirus (COVID-19)
Die jordanische Regierung hat am 21. März 2020 eine landesweite Ausgangssperre verhängt, um der Verbreitung des Coronavirus Einhalt zu gebieten. Diese gilt jeden Tag von Mitternacht bis 06:00 Uhr. Geschäfte und Restaurants müssen um 23:00 Uhr schliessen.
Die Dauer der Ausgangssperre sowie die Bedingungen hierfür können in den verschiedenen Städten und Dörfern unterschiedlich sein. Die Schweizerische Botschaft in Jordanien ermutigt all ihre Staatsbürger, sich über offizielle Kanäle über die in ihrer Region geltenden Massnahmen zu informieren.
Gemäss letzten Verteidigungsverordnungen müssen alle Personen die vorgeschriebene physische Distanz einhalten und beim Betreten öffentlicher Gebäude, inklusive Ministerien, Ämtern, offiziellen Institutionen oder Orten, wo Dienstleistungen im Beisein von Kunden erbracht werden, sowie Firmen, Organisationen, Einkaufszentren, Geschäften, medizinischen Kliniken und Gesundheitszentren, eine Maske und Handschuhe tragen. Versammlungen jeglicher Art, inklusive Hochzeiten und Beerdigungen, mit mehr als zwanzig (20) Teilnehmenden sind verboten und Personen, die in Heimquarantäne gesetzt wurden, müssen die Anweisungen der zuständigen Behörden strikt befolgen.
Zuwiderhandlungen der Bestimmungen dieser Befehle und anderer Massnahmen des Premierministers und des Verteidigungsministeriums werden geahndet.
Der internationale Flughafen Queen Alia in Amman hat am 8. September 2020 den kommerziellen Passagierflugverkehr von und nach Jordanien teilweise wiederaufgenommen. Die Botschaft fordert ihre Bürgerinnen und Bürger, die eine Reise nach Jordanien planen, dazu auf, sich über die offizielle Webseite über die geltenden Regeln zu informieren, und weist darauf hin, dass die Einreisebestimmungen sehr kurzfristig ändern können.
Infolge der Lockerung der Massnahmen der jordanischen Regierung bietet die Schweizerische Botschaft in Jordanien wieder gewisse konsularische Dienstleistungen an. Die Botschaft ist zu den üblichen Bürozeiten sowohl per E-Mail (amman@eda.admin.ch) als auch telefonisch (+962 6 593 1416) erreichbar. Unangemeldete Besuche sind nicht möglich und während der Treffen müssen Kunden zwingend eine Gesichtsmaske tragen. Für konsularische Notfälle ausserhalb der Bürozeiten kontaktieren Sie bitte die Helpline des EDA (+41 800 24 7 365 oder +41 58 465 33 33).
Bis auf Weiteres werden keine Schengen-Visa ausgestellt. Nationale Visa (zum Zweck von Arbeit, Familiennachzug, Aus- und Weiterbildung) können gemäss der Weisung 323.7-5040/3 des Staatssekretariats für Migration (SEM) vom 8. Juni 2020 auf Einzelfallbasis beurteilt werden.
Schweizer Staatsbürger oder Personen mit ständigem Wohnsitz in der Schweiz dürfen immer nach Hause zurückkehren, während Personen mit einem gültigen Schengen-Visum nicht zu touristischen oder Besuchszwecken in die Schweiz einreisen dürfen. Für andere Zwecke und oder Fragen besuchen Sie bitte die folgende Homepage: www.sem.admin.ch
Das Bundesamt für Gesundheit hat eine obligatorische Quarantäne für Einreisende aus bestimmten Ländern festgelegt, welche trotz allfälligem negativem Testresultat eingehalten werden muss. Für mehr Informationen: www.bag.admin.ch
Die Botschaft ermahnt ihre Bürgerinnen und Bürger, die Hygieneempfehlungen der WHO zu beachten, Distanz zu anderen Personen zu wahren und die Anweisungen der jordanischen Behörden zur Eindämmung der Pandemie zu befolgen.
Für weitere Informationen: