Besondere rechtliche Bestimmungen
Strafbar sind unter anderem:
- Alkohol am Steuer (0 Promille).
- Majestätsbeleidigung, z.B. Beschädigungen von Fotos des Königs.
- Fotografieren von militärischen Installationen und Regierungsgebäuden.
- während des Ramadans tagsüber in der Öffentlichkeit essen, trinken und rauchen.
- gleichgeschlechtliche Handlungen, aussereheliche Beziehungen sowie aussereheliche Schwangerschaften und Geburten. Bei Sexualdelikten muss das Opfer je nach Sachverhalt nachweisen, dass es nicht selbst gegen die Rechtsordnung verstossen hat.
Fahrzeuglenkerinnen und Fahrzeuglenker, die in einen Verkehrsunfall mit Verletzten oder Todesopfern verwickelt sind, werden in der Regel bis zur Abklärung der Schuldfrage vorläufig festgenommen.
Ausländische Staatsangehörige, die in ein Gerichtsverfahren verwickelt sind, dürfen im Zweifelsfall während der Untersuchung/Verhandlung Jordanien nicht verlassen. Die Verfahren können sich über mehrere Monate hinziehen.
Vergehen gegen das Betäubungsmittelgesetz werden schon bei geringsten Mengen und bei jeder Art von Drogen mit langjährigen Gefängnisstrafen (bis lebenslänglich) geahndet, unter Umständen in Verbindung mit Zwangsarbeit.
Für schwere Verbrechen kann die Todesstrafe verhängt werden (z.B. Mord, Anschläge).
Die Haftbedingungen sind härter als in der Schweiz.