Unabhängige UNO-Institution in Genf soll das Schicksal vermisster Personen in Syrien aufklären

Medienmitteilung, 25.04.2024

Die UNO-Generalversammlung hat am 24. April 2024 die Mittel für eine unabhängige Institution für vermisste Personen in Syrien mit Sitz in Genf bereitgestellt. In ihrer Friedenspolitik setzt sich die Schweiz stark für die Aufklärung des Schicksals von gefangenen und vermissten Personen ein. Sie leistet damit einen wesentlichen Beitrag zur Vergangenheitsbewältigung, die zentral für Friedensprozesse ist – auch in Syrien. Deswegen begrüsst die Schweiz den Entscheid der Staatengemeinschaft, dass die Institution 2024 ihre Arbeit im internationalen Genf aufnehmen wird.

Die UNO-Generalversammlung verabschiedete am 24. April 2024 eine Resolution, welche die Finanzierung einer unabhängigen Institution für vermisste syrische Personen in Genf ermöglicht. Die Gründung der Institution selber, wurde schon vor fast einem Jahr von der UNO-Generalversammlung beschlossen. Seit dem Ausbruch des Konflikts im Jahr 2011 ist die Anzahl der Vermissten noch nicht systematisch und umfassend dokumentiert worden. Syrische Organisationen haben mehr als 100’000 Einzelfälle von Verschwindenlassen dokumentiert. Dies hat drastische Folgen für betroffene Familien und wirkt sich negativ auf die Friedensbemühungen, die Wiederversöhnung und die Stabilität der Gesellschaft aus.

Die neue UNO-Institution in Genf, die noch in diesem Jahr ihre Arbeit aufnehmen soll, hat zum Ziel das Schicksal aller in Syrien vermissten Personen aufzuklären. Die Institution wird dabei nach humanitären Prinzipien vorgehen und Vermisstenfälle in allen Regionen von Syrien aufklären. Dies trägt wesentlich zur Vergangenheitsbewältigung und Versöhnung bei und kann somit auch dem Friedensprozess dienen.

Die Suche nach vermissten Personen und deren Identifikation bildet einen Schwerpunkt in den Programmen, welche die Schweiz im Rahmen ihrer Friedenspolitik und ihres Einsatzes für die von bewaffneten Konflikten betroffenen Menschen durchführt. Die Unterstützung für die Situation von Angehörigen von Vermissten in Syrien ist ebenfalls in der MENA-Strategie 2021-2024 des Bundesrats verankert. Vor Ort setzt sich die Schweiz unter anderem durch die Unterstützung von Familien- und Opfervereinigungen ein. Sie arbeitet auch eng mit Partnerorganisationen wie beispielsweise dem Internationalen Komitee vom Roten Kreuz (IKRK) und dem Büro des UNO Hochkommissars für Menschenrechte (OHCHR) zusammen, um deren Engagement auf lokaler Ebene zu stärken.

Nach dem Gründungsentscheid der Institution im letzten Jahr, hat der UNO-Generalsekretär Genf als deren Sitz gewählt. Im Vorfeld dieser Entscheidung hatte die Schweiz im vergangenen Jahr die dafür notwendigen Arbeiten von UNO-Generalsekretär António Guterres und des OHCHR unterstützt. Sie ermöglichte Konsultationstreffen mit internationalen Expertenorganisationen, syrischen Familien sowie mit zivilgesellschaftlichen Organisationen. Dabei wurden die Bedürfnisse aller Beteiligten für die Arbeit der neuen Institution definiert.


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