COVID-19
Informationen für Reisende in die Schweiz
Änderungen der Einreisebestimmungen in die Schweiz ab 22.2.2021
Ab dem 22.02.2021 gelten für Einreisende aus Malta in die Schweiz folgende Voraussetzungen:
- Pflicht, einen negativen PCR-Test** (zum Zeitpunkt der Einreise nicht älter als 72 Stunden) vorzuweisen. Kinder unter 12 Jahren sind von der Testpflicht bei der Einreise ausgenommen. Flugreisenden sind gebeten, sich bei der Fluggesellschaft über die Bedingungen betreffend das Boarding zu informieren. **Siehe: Negatives Testresultat
- Obligatorische Erfassung der Kontaktdaten mittels eines elektronischen Einreiseformulars auf swissplf.admin.ch.
- Quarantänepflicht
Transit: Von der Test-, Registrierungs- und Quarantänepflicht ausgenommen sind Personen, die lediglich zur Durchreise in die Schweiz einreisen mit der Absicht und der Möglichkeit, direkt in ein anderes Land weiterzureisen. Es muss daher gewährleistet sein, dass Einreisende über einen Anschluss oder ein Fahrzeug verfügen, dass die Weiterreise ermöglicht. Zudem müssen die Einreisebestimmungen der weiteren Länder der Durchreise und des Reiseziels eine Einreise vorsehen.
Weitere Ausnahmen und Bestimmungen sind im Bereich des internationalen Personenverkehrs vorgesehen (siehe Art. 8 Covid-19-Verordnung).
Informationen betreffend die Test- und Quarantänepflicht in der Schweiz vom Bundesamt für Gesundheit (BAG)
Coronavirus: Massnahmen und Verordnungen in der Schweiz
Einreise in die Schweiz - Staatssekretariat für Migration SEM
Informationen für Reisende nach Malta
Reisehinweise für Malta
Re-open EU - Malta - Informationen der Europäischen Union zur Wiederaufnahme des Reiseverkehrs
Ministry for Foreign and European Affairs: COVID-19 Info
Lebensbescheinigung AHV
Schweizer Staatsbürger: Aufgrund der Pandemie COVID-19 akzeptiert die Zentrale Ausgleichsstelle (ZAS) in Genf ausnahmsweise bis zum 30.04.2021 Lebensbescheinigung, welche von den Versicherten selbst ausgefüllt und unterzeichnet werden. Die Lebensbescheinigungen können anschliessend mit einer Kopie eines gültigen Ausweises direkt der ZAS per E-Mail an folgende Adresse gesendet werden: sedmaster@zas.admin.ch