Welche Unterlagen sind dem Gesuch für ein Schengen Visum beizulegen?
Checkliste - Visum für Tourismus Typ C bis zu 90 Tagen (PDF, Anzahl Seiten 2, 307.3 kB, Deutsch)
Checkliste - Visum für eine offizielle Reise Typ C bis zu 90 Tagen (PDF, 303.4 kB, Deutsch)
Checkliste - Visum für eine Veranstaltung Typ C bis zu 90 Tagen (PDF, Seite 1, 11.9 kB, Deutsch)
Anerkannte Reiseversicherungen (PDF, 666.3 kB, mehrsprachig: Englisch, Ukrainisch)
In der Regel trifft das Konsulat innerhalb von 15 Tagen eine Entscheidung. Diese Frist kann im Einzelfall verlängert werden.
Einige Schengen-Staaten verlangen, dass sie zu gewissen Visumanträgen an andere Schengen-Staaten konsultiert werden – dies bei Visumanträgen von Staatsangehörigen bestimmter Länder. Der Konsultationsprozess kann bis zu sieben Kalendertage dauern. Eine solche Konsultation ist derzeit für Staatsangehörige der hier aufgeführten Länder erforderlich:
Die Entscheidung, ein Schengen-Visum abzulehnen, und die Gründe für die Ablehnung werden dem Antragsteller unter Verwendung eines Standardformulars mitgeteilt.
Sie haben das Recht, innerhalb von 30 Tagen nach Erhalt der Ablehnung Einsprache zu erheben. Informationen zum Berufungsverfahren finden Sie auf der Webseite des Staatssekretariats für Migration.