Eine im Ausland ausgesprochene Adoption Ihres Kindes muss in die verschiedenen Schweizer Register eingetragen werden, unabhängig davon, ob sie im Rahmen des Haager Übereinkommens über den Schutz von Kindern und die Zusammenarbeit auf dem Gebiet der internationalen Adoption (HAÜ-93) erfolgt oder nicht. Die Eintragung ist kostenlos.
Bundesamt für Justiz – Was ist das Haager Adoptionsübereinkommen (HAÜ)?
In der Regel sind der Schweizer Vertretung folgende Adoptionsunterlagen, versehen mit den gegebenenfalls erforderlichen Beglaubigungen, zwecks Übermittlung in die Schweiz vorzulegen:
- Original der Geburtsurkunde des Kindes vor der Adoption
- Original des Adoptionsentscheids, mit Angabe des Ortes, an dem dieser erlassen wurde (wenn möglich inkl. Rechtskraftbescheinigung)
- Original der Geburtsurkunde des Kindes nach der Adoption
- Falls zutreffend, Original der Bescheinigung, dass die Adoption gemäss dem Haager Übereinkommen im Sinne von Artikel 23 HAÜ-93 zustande gekommen ist (Certificate of Conformity of Intercountry Adoption)