Grundsätzliche Einschätzung
Von Reisen nach Syrien und von Aufenthalten jeder Art wird abgeraten.
Schweizer Staatsangehörige, die beschliessen, in Syrien zu bleiben oder entgegen der Empfehlung des EDA nach Syrien zu reisen, müssen sich bewusst sein, dass die Schweiz praktisch keine Möglichkeiten zur Erbringung von Dienstleistungen oder Hilfeleistungen in Notfällen hat.
Seit 2011 herrscht in Syrien ein bewaffneter Konflikt. Die Kontrolle über das Staatsgebiet verteilt sich auf verschiedene staatliche und nicht-staatliche Akteure. Dazu zählen auch extremistische Gruppierungen, die dem «Islamischen Staat» oder der al-Qaida nahe stehen.
Luftangriffe, schwere Kämpfe zwischen syrischen Sicherheitskräften, deren Verbündeten und bewaffneten Oppositionsgruppen sowie Kämpfe zwischen verschiedenen Oppositionsgruppen fordern täglich Todesopfer und Verletzte, auch unter der zivilen Bevölkerung. Der Norden und Süden des Landes sind besonders schwer davon betroffen. Wiederholt sind Mitarbeitende von Hilfsorganisationen ins Kreuzfeuer zwischen verschiedenen bewaffneten Gruppierungen geraten und ums Leben gekommen. Grosse Gebiete des Landes sind vermint.
Praktisch täglich werden Anschläge verübt, besonders in den nördlichen und südlichen Landesteilen.
Das Entführungsrisiko (teilweise mit Todesfolge) durch terroristische und kriminelle Gruppierungen ist hoch. Seit 2011 sind zahlreiche syrische und ausländische Staatsangehörige entführt worden, unter anderem Medienschaffende und Mitarbeitende von Hilfswerken. Zum Beispiel sind im Mai 2019 zwei jordanische Staatsangehörige entführt worden.
Für ihre Freilassung wird Lösegeld und/oder die Freilassung von Gefangenen gefordert. Verschiedene Konfliktparteien haben mehrere entführte ausländische Staatsangehörige umgebracht.
Die Kriminalitätsrate nimmt zu.
Wer illegal nach Syrien einreist, muss mit Haftstrafen von bis zehn Jahren und / oder hohen Geldbussen rechnen.