Gültig am:
Publiziert am: 24.12.2024

Die Lagebeschreibung ist aktualisiert worden. Weiterhin gültig: Von Reisen nach Syrien und Aufenthalten jeder Art wird abgeraten.


Reisehinweise für Syrien

Diese Reisehinweise entsprechen der aktuellen Lagebeurteilung des EDA. Sie werden laufend überprüft und bei Bedarf angepasst.

Beachten Sie auch die nachstehenden länderunabhängigen Reiseinformationen und die Fokus-Themen; sie sind Bestandteil dieser Reisehinweise.

Grundsätzliche Einschätzung

Von Reisen nach Syrien und Aufenthalten jeder Art wird abgeraten.

Schweizer Staatsangehörige, die sich entgegen der Empfehlung des EDA in Syrien aufhalten oder nach Syrien reisen müssen sich bewusst sein, dass die Schweiz nur sehr eingeschränkt oder je nach Situation gar keine Möglichkeit zur Hilfe in Notfällen hat. 

Seit 2011 herrscht in Syrien ein bewaffneter Konflikt.

Am 27. November 2024 lancierten verschiedene syrische Rebellengruppierungen eine Grossoffensive und brachten sukzessive Gebiete unter ihre Kontrolle. Am 8. Dezember 2024 übernahmen die Rebellen die Kontrolle über die Hauptstadt und stürzten die Regierung von Präsident Assad; am 10. Dezember 2024 setzten sie eine Übergangsregierung ein.

Schiessereien, Strassenblockaden und Plünderungen sind weiterhin möglich. Grenzübergänge können zeitweise geschlossen sein und Ausgangssperren verhängt werden. Die Lage ist sehr volatil und die weitere Entwicklung ungewiss. 

Das Risiko von terroristischen Anschlägen ist sehr hoch.

Es kommt weiterhin zu Kampfhandlungen zwischen den verschiedenen Kriegsparteien, insbesondere im Norden des Landes.

Es sind vermehrt Luftangriffe gegen Ziele in verschiedenen Landesteilen zu verzeichnen, einschliesslich in und um die Hauptstadt Damaskus sowie in der Nähe der libanesischen Grenze. Diese Angriffe richten sich hauptsächlich gegen bestimmte bewaffnete Gruppierungen sowie militärische Ziele, fordern jedoch auch zivile Opfer.

Die Spannungen in der Region sind hoch.

Das Entführungsrisiko durch kriminelle und terroristische Gruppierungen ist sehr hoch; es besteht sowohl für einheimische als auch für ausländische Personen. In der Vergangenheit sind wiederholt entführte Personen umgebracht worden.

Beachten Sie die Informationen auf unseren spezifischen Internet-Seiten:
Terrorismus und Entführungen

Die Kriminalitätsrate ist sehr hoch.

Wer illegal nach Syrien einreist, muss mit Haftstrafen von bis zehn Jahren und/oder hohen Geldbussen rechnen.

Nützliche Adressen

Schweizer Vertretungen im Ausland: Wenn Sie im Ausland in eine Notlage geraten, können Sie sich an die nächste Schweizer Vertretung oder an die Helpline EDA wenden.
Schweizer Botschaft im Libanon

Helpline EDA

Ausschluss der Haftung
Die Reisehinweise des Eidgenössischen Departements für auswärtige Angelegenheiten (EDA) stützen sich auf eigene, als vertrauenswürdig eingeschätzte Informationsquellen. Sie verstehen sich als nützliche Hinweise zur Planung einer Reise. Das EDA kann Reisenden aber den Entscheid und die Verantwortung für die Vorbereitung und Durchführung der Reise nicht abnehmen.
Gefahrensituationen sind oft nicht vorhersehbar, unübersichtlich und können sich rasch ändern. Das EDA übernimmt keine Gewähr für die Vollständigkeit der Reisehinweise und für die Richtigkeit des Inhalts von verlinkten externen Internetseiten. Es lehnt jede Haftung für allfällige Schäden im Zusammenhang mit einer Reise ab. Forderungen im Zusammenhang mit der Annullierung einer Reise sind direkt beim Reisebüro oder der Reiseversicherung geltend zu machen.