Besondere rechtliche Bestimmungen
Die Rechtsprechung orientiert sich an strengeren Standards und rigideren Moralvorstellungen als in der Schweiz. Gesetzesverstösse werden strenger geahndet als in der Schweiz.
Es ist unter anderem verboten, militärische Installationen, Flughäfen, Brücken, öffentliche Gebäude usw. zu fotografieren.
Der Besitz und die Benützung von Plastiktaschen werden ab 1. Juni 2019 mit Geldbussen bestraft.
Gleichgeschlechtliche Beziehungen sind strafbar. Das Gesetz sieht langjährige, bis lebenslängliche Haftstrafen vor. Homosexualität wird von Bevölkerung nicht allgemein toleriert. Übergriffe auf Personen, die sich in der Öffentlichkeit als homosexuell zu erkennen geben, kommen vor.
Zuwiderhandlungen gegen das Verbot der Ausfuhr von Kulturgütern (wozu u.a. auch Steine und Sand gehören), Tieren, Pflanzen sowie tierischen und pflanzlichen Produkten können mit langjährigen Haftstrafen (bis lebenslänglich) und/oder hohen Geldbussen bestraft werden.
Vergehen gegen das Betäubungsmittelgesetz werden hart bestraft. Für schwere Verbrechen (z.B. Mord) kann die Todesstrafe ausgesprochen werden.
Juristische Verfahren und polizeiliche Ermittlungen verlaufen anders als in der Schweiz: Es muss mit langen Wartefristen gerechnet und den lokalen Gegebenheiten Rechnung getragen werden. Die Dienste einer sorgfältig ausgewählten lokalen Anwältin oder eines sorgfältig ausgewählten lokalen Anwalts sind unabdingbar.
Die Haftbedingungen sind äusserst hart.