Gültig am:
Publiziert am: 09.11.2023

Diese Reisehinweise sind vollständig überarbeitet worden.


Reisehinweise für Tansania

Diese Reisehinweise entsprechen der aktuellen Lagebeurteilung des EDA. Sie werden laufend überprüft und bei Bedarf angepasst.

Beachten Sie auch die nachstehenden länderunabhängigen Reiseinformationen und die Fokus-Themen; sie sind Bestandteil dieser Reisehinweise.

Grundsätzliche Einschätzung

Tansania ist grundsätzlich ein stabiles Land. Trotzdem kann es gelegentlich zu Demonstrationen kommen, die von Ausschreitungen und von Zusammenstössen zwischen den Demonstrierenden und den Sicherheitskräften begleitet sein können. Streit um wirtschaftliche Vorteile und religiöse Spannungen können die Ursache von sporadischen und kurzfristigen, lokalen Gewaltausbrüchen sein.

Das Risiko von Anschlägen besteht auf dem Festland und auf den Inseln Sansibar. Zum Beispiel gab es mehrere Anschläge mit ungeklärtem Hintergrund und es sind vereinzelt Gotteshäuser angezündet und Attentate auf religiöse Führer verübt worden. Am 25. August 2021 hat eine Schiesserei in der Nähe der französischen Botschaft in Dar es Salaam mehrere Todesopfer gefordert. Die Hintergründe dieser Tat sind nicht geklärt. Die Rubrik Terrorismus und Entführungen macht auf die Risiken des Terrorismus aufmerksam.
Terrorismus und Entführungen

Die Kriminalität ist im ganzen Land relativ verbreitet und zunehmend gewalttätig.

Informieren Sie sich vor und während einer Reise in den Medien oder über Ihren Reiseveranstalter über die Entwicklung der Lage. Lassen Sie beim Besuch von religiösen Stätten Vorsicht walten. Meiden Sie Massenveranstaltungen und Demonstrationen jeder Art, und befolgen Sie die Anweisungen der lokalen Behörden und Ihres Reiseveranstalters.

Spezifische regionale Risiken

Bei der Beschreibung von Gefahrenzonen handelt es sich um ungefähre Angaben; Risiken lassen sich nicht auf exakt umrissene Gebiete einschränken.

Sansibar:
Sansibar umfasst die beiden Inseln Unguja (oft Sansibar genannt) und Pemba. Die nachstehenden Informationen beziehen sich auf beide Inseln.
Bei Demonstrationen kommt es immer wieder zu Unruhen und gewalttätigen Auseinandersetzungen zwischen Demonstrierenden und den Sicherheitskräften, besonders in Stone Town. Es besteht das Risiko von Anschlägen. An abgelegenen Stränden werden oft Entreissdiebstähle verübt.
Informieren Sie sich vor Ausflügen auf den Inseln (insbesondere in die Stone Town) in den Medien, bei Ihrem Reiseveranstalter und/oder an der Réception oder beim Sicherheitspersonal Ihres Hotels über die aktuelle Sicherheitslage. 
Meiden Sie Demonstrationen und grössere Menschenansammlungen jeder Art und lassen Sie generell Vorsicht walten. Befolgen Sie die Anweisungen der lokalen Behörden (z.B. Ausgangssperren).

Grenzregion zu Burundi:
In der Grenzregion zu Burundi sind bewaffnete Banden aktiv. Lassen Sie erhöhte Vorsicht walten.

Grenzgebiet zu Malawi:
Offene Fragen in Bezug auf Grenzgängerinnen und Grenzgänger können kurzfristig zu lokalen Spannungen und Streitigkeiten führen. Es kommt vor, dass die Grenzübergänge vorübergehend geschlossen werden. Informieren Sie sich vor und während Reisen am Nordende des Niassa-Sees (Malawi-Sees) und bei geplanten Grenzübertritten bei den lokalen Behörden über die aktuelle Lage und lassen Sie Vorsicht walten.

Grenzgebiet zu Mosambik (Regionen Ruvuma und Mtwara):
Es besteht das Risiko von bewaffneten Angriffen und Entführungen durch gewalttätige islamistische Gruppierungen, die aus Mosambik nach Tansania eindringen. Zum Beispiel sind im September 2021 bei einem Angriff auf ein Dorf im Distrikt Mtwara mehrere Personen entführt worden. Im Oktober 2020 griffen mehr als 200 Kämpfer in der Stadt Kitaya eine Kaserne, Regierungsstellen und ein Spital an. Auch mehrere Dörfer wurden überfallen. In den Regionen Mtwara und Ruvuma wird abgeraten von Reisen in die Grenzgebiete zu Mosambik, die weiträumig zu meiden sind. Informieren Sie sich vor Reisen in die übrigen Gebiete den Regionen Mtwara und Ruvuma bei Ihrem Reiseveranstalter oder bei den lokalen Behörden über die aktuelle Sicherheitslage. Befolgen Sie die Anweisungen der lokalen Sicherheitskräfte.

Grenzgebiet zu Kenia:
Im Grenzgebiet zu Kenia und besonders in den Regionen Tanga, Mara/Viktoriasee und Loliondo können gewalttätige Auseinandersetzungen politischer und ethnischer Art vorkommen. Ebenfalls besteht ein beträchtliches Spannungspotenzial in den grenzüberschreitenden Fehden im Zusammenhang mit Zugang zu Wasser und Weideland. Informieren Sie sich vor und während der Reise ins Grenzgebiet zu Kenia über die aktuelle Lage. Lassen Sie Vorsicht walten und befolgen Sie die Anweisungen der lokalen Sicherheitskräfte.

Kriminalität

Kriminalität ist verbreitet. Es handelt sich vor allem um Entreiss- und andere Diebstähle, bewaffnete Raubüberfälle, Einbrüche und Überfälle auf Wohnhäuser und Hotelanlagen, Autodiebstähle unter Androhung oder gar Anwendung von Gewalt. Bei sogenannten Express-Entführungen wird das Opfer zu Bargeldbezügen mit der Kreditkarte oder zur Veranlassung von Geldüberweisungen via Western Union gezwungen. Generell ist eine Zunahme der Gewalttaten festzustellen (vereinzelt mit Todesfolge). Im ganzen Land sind deshalb nachstehende Vorsichtsmassnahmen zu beachten:

  • Tragen Sie keine Wertgegenstände (Uhren, Schmuck, etc.) und nur wenig Geld auf sich.
  • Lassen Sie Taxi-Fahrten wenn möglich durch Ihr Hotel organisieren, auch die Flughafentransfers. Wiederholt waren Taxifahrerinnen und Taxifahrer in Express-Entführungen verwickelt.
  • Meiden Sie wenig belebte Stadtquartiere.
  • Unterlassen Sie in den Städten und auf dem Land Spaziergänge nach Einbruch der Dunkelheit.
  • Allein reisenden Frauen wird empfohlen, einsame Strände zu meiden. Auch in Gruppen ist erhöhte Vorsicht geboten.
  • Halten Sie die Autotüren verriegelt und die Fenster geschlossen.
  • Unternehmen Sie Überlandfahrten nur tagsüber.
  • Leisten Sie bei einem Überfall keinen Widerstand, denn die Gewaltbereitschaft ist hoch.

Im Indischen Ozean und in den tansanischen Gewässern ist es wiederholt zu Piratenüberfällen gekommen. Beachten Sie die spezifischen Informationen:
Maritime Risiken und Piraterie

Verkehr und Infrastruktur

Es herrscht Linksverkehr. Der oft schlechte Strassenzustand und die gefährliche Fahrweise vieler Verkehrsteilnehmenden führen zu vielen Unfällen und fordern jedes Jahr zahlreiche Todesopfer (insbesondere mit Überlandbussen, Taxis und Minibussen). Verzichten Sie auf nächtliche Überlandfahrten.

Fahren Sie grundsätzlich defensiv und lassen Sie insbesondere an unübersichtlichen Stellen grosse Vorsicht walten.

Bei Unfällen mit Verletzten müssen Repressalien oder Vergeltungsmassnahmen der Bevölkerung befürchtet werden. Es ist deshalb ratsam, nach Möglichkeit weiterzufahren und sich beim nächsten Polizeiposten zu melden.

Die Sicherheitsvorkehrungen und der Unterhalt von Fähren entsprechen nicht immer internationalen Standards.

Besondere rechtliche Bestimmungen

Die Rechtsprechung orientiert sich an strengeren Standards und rigideren Moralvorstellungen als in der Schweiz. Gesetzesverstösse werden strenger geahndet als in der Schweiz.

Strafbar sind unter anderem:

  • Der Besitz und die Benützung von Plastiktaschen.
  • Das Fotografieren von militärischen Installationen, Flughäfen, Brücken, öffentlichen Gebäuden, usw.
  • Gleichgeschlechtliche Beziehungen. Sexuelle Minderheiten sind allgemein nicht toleriert. Übergriffe auf Personen, die sich in der Öffentlichkeit als Angehörige sexueller Minderheiten zu erkennen geben, kommen vor.

Zuwiderhandlungen gegen das Verbot der Ausfuhr von Kulturgütern (wozu u.a. auch Steine und Sand gehören), Tieren, Pflanzen sowie tierischen und pflanzlichen Produkten können mit langjährigen Haftstrafen (bis lebenslänglich) und/oder hohen Geldbussen bestraft werden.

Vergehen gegen das Betäubungsmittelgesetz werden schon bei geringsten Mengen und bei jeder Art von Drogen hart bestraft.

Für schwere Verbrechen (z.B. Mord) kann die Todesstrafe ausgesprochen werden.

Juristische Verfahren und polizeiliche Ermittlungen verlaufen anders als in der Schweiz: Es muss mit langen Wartefristen gerechnet und den lokalen Gegebenheiten Rechnung getragen werden. Die Dienste einer lokalen Anwältin oder eines lokalen Anwalts sind unabdingbar.

Die Haftbedingungen sind äusserst prekär.

Kulturelle Besonderheiten

Die Bevölkerung Sansibars bekennt sich mehrheitlich zum Islam. Passen Sie Ihr Verhalten und Ihre Kleidung (insbesondere in der Stone Town) den lokalen Gepflogenheiten an. Informieren Sie sich in Reiseführern, bei Ihrem Reisebüro oder vor Ort über die Verhaltensregeln und die genauen Bestimmungen. Denken Sie daran, dass während des Ramadans besondere Regeln und Vorschriften zu beachten sind.

Naturbedingte Risiken

Tansania liegt in einem Erdbebengebiet.

Von November bis Mai muss mit starken Regenfällen und heftigen Wirbelstürmen gerechnet werden. Sie können Überschwemmungen, Erdrutsche und Infrastrukturschäden verursachen. Auch der Reiseverkehr kann vorübergehend beeinträchtigt werden.

Beachten Sie die Wettervorhersagen sowie die Warnungen und Anweisungen der lokalen Behörden.
Tanzania Meteorological Agency

Sollte sich während Ihres Aufenthalts eine Naturkatastrophe ereignen, melden Sie sich möglichst rasch bei Ihren Angehörigen und befolgen Sie die Anweisungen der lokalen Behörden. Sind die Verbindungen ins Ausland unterbrochen, kontaktieren Sie die Schweizer Botschaft in Dar es Salaam.

Medizinische Versorgung

Ausserhalb der Grossstädte ist die medizinische Versorgung kaum gewährleistet. Krankenhäuser verlangen vor Behandlungen eine finanzielle Garantie (Kreditkarte oder Vorschusszahlung). Eigenes Verbandsmaterial und Wegwerfspritzen können sich als nützlich erweisen.

Wenn Sie auf bestimmte Medikamente angewiesen sind, sollte Ihre Reiseapotheke einen ausreichenden Vorrat enthalten. Bedenken Sie jedoch: In vielen Ländern gelten besondere Vorschriften für die Mitnahme von betäubungsmittelhaltigen Medikamenten (z.B. Methadon) und Substanzen, mit denen psychische Erkrankungen behandelt werden. Erkundigen Sie sich gegebenenfalls vor der Abreise direkt bei der zuständigen ausländischen Vertretung (Botschaft oder Konsulat) und konsultieren Sie die Rubrik Reiselinks, wo Sie unter anderem weitere Informationen zu diesem Thema sowie generell zur Reisemedizin finden.
Über die Verbreitung von Krankheiten und mögliche Schutzmassnahmen informieren medizinische Fachpersonen und Impfzentren.
Reiselinks

Besondere Hinweise

Tragen Sie stets eine Passkopie (einschliesslich Visum) auf sich, um sich bei Kontrollen ausweisen zu können. Beachten Sie jedoch, dass Sie bei der Ankunft in Sansibar beim Einchecken in Hotels und am Eingang zu Nationalparks den Originalpass vorweisen müssen.

Nützliche Adressen

Schweizer Vertretungen im Ausland: Wenn Sie im Ausland in eine Notlage geraten, können Sie sich an die nächste Schweizer Vertretung oder an die Helpline EDA wenden.
Schweizer Botschaft in Tansania

Helpline EDA

Ausländische Vertretungen in der Schweiz: Auskunft über die Einreisevorschriften (zugelassene Ausweise, Visum etc.) erteilen die zuständigen ausländischen Botschaften und Konsulate. Sie informieren auch über die Zollbestimmungen für die Ein- und Ausfuhr von Tieren und Waren: elektronische Geräte, Souvenirs, Medikamente etc.
Ausländische Vertretungen in der Schweiz

Tansania e-Visa

Ausschluss der Haftung
Die Reisehinweise des Eidgenössischen Departements für auswärtige Angelegenheiten (EDA) stützen sich auf eigene, als vertrauenswürdig eingeschätzte Informationsquellen. Sie verstehen sich als nützliche Hinweise zur Planung einer Reise. Das EDA kann Reisenden aber den Entscheid und die Verantwortung für die Vorbereitung und Durchführung der Reise nicht abnehmen.
Gefahrensituationen sind oft nicht vorhersehbar, unübersichtlich und können sich rasch ändern. Das EDA übernimmt keine Gewähr für die Vollständigkeit der Reisehinweise und für die Richtigkeit des Inhalts von verlinkten externen Internetseiten. Es lehnt jede Haftung für allfällige Schäden im Zusammenhang mit einer Reise ab. Forderungen im Zusammenhang mit der Annullierung einer Reise sind direkt beim Reisebüro oder der Reiseversicherung geltend zu machen.