Visa – Einreise in die Schweiz und Aufenthalt

Informationen betreffend der Einreise in die Schweiz

Visa

Aufgrund des Kriegs in der Ukraine, ist das Botschaftsgebäude in Kyiv vorübergehend geschlossen. Visaanträge sind bei der Schweizerischen Botschaft in Bukarest einzureichen, die temporär für die Ausstellung von Visa zuständig ist.

Bitte kontaktieren Sie das regionale Konsularcenter Südosteuropa in Bukarest.

Schutzstatus S für Flüchtlinge vor dem Krieg

Die Schweiz hilft schutzbedürftigen Personen, die aus der Ukraine geflüchtet sind – mit dem Schutzstatus S (keine Kontingentierung).

Alle Fragen in Bezug auf den Schutzstatus S finden Sie auf der Webseite des SEM Schweizer Migrationssekretariat (auch in ukrainischer Sprache).

Wir weisen darauf hin, dass es sich bei der Mitteilung Flüchtlinge mit dem Schutzstatus S erhielten in der Schweiz eine monatliche Zahlung von 1'600.– Franken um eine Falschmeldung handelt. Die Schweiz behandelt Schutzbedürftige im ähnlichen Rahmen wie andere Schengen Länder.

Visafreiheit für die Ukraine

Ab 11. Juni 2017 sind die Ukrainischen Staatsangehörigen von der Visumspflicht befreit wenn sie für einen Aufenthalt  bis 90 Tage innerhalb eines Zeitraums von 180 Tagen in den Schengen Raum reisen.

Die Visafreiheit gilt nur für Inhaber eines biometrischen Reisepasses.

Die Visumspflicht im Hinblick auf die Ausübung einer Erwerbstätigung bleibt bestehen (auch für eine Erwerbstätigkeit von höchstens 8 Tagen innerhalb eines Kalenderjahres).

Weitere Informationen entnehmen Sie bitte den Frequently asked questions (PDF, 4 Seiten, 326.7 kB, Deutsch)

Für die Einreise in die Schweiz gelten unterschiedliche Regeln, grundsätzlich wird zwischen Staatsangehörigen von EU-/EFTA-Ländern und Drittstaatsangehörigen unterschieden. Zuständig ist das Staatssekretariat für Migration (SEM).

SEM

Seit dem Inkrafttreten des Assoziierungsabkommens zu Schengen und Dublin zwischen der Schweiz und der EU (12. Dezember 2008) können die Vertretungen im Ausland je nach Aufenthaltsdauer und Reisezweck nachfolgende Kategorien von Visum erteilen. Bitte wählen Sie die Rubrik, welche für Sie zutrifft.

Schengen-Visum für einen Aufenthalt bis maximal 90 Tage

Betrifft Personen, welche in die Schweiz einreisen und sich in der Schweiz bis maximal 90 Tage innerhalb von 180 Tagen aufhalten möchten: z.B. Reisende für touristische Aufenthalte, Besuche, kurzfristige Sprachaufenthalte, Teilnahme an Konferenzen oder sportlichen/kulturellen Veranstaltungen, usw.

Nationales Visum für einen Aufenthalt von mehr als 90 Tagen

Betrifft Personen, welche in die Schweiz einreisen und sich in der Schweiz mehr als 90 Tage aufhalten möchten. Für die Erteilung dieses Visums ist die Bewilligung des kantonalen Migrationsamts erforderlich, das für den in der Schweiz angestrebten Aufenthaltsort zuständig ist. z.B. Studium in der Schweiz, Familiennachzug, Eheschliessung mit Wohnsitznahme, usw.

Flughafentransitvisum

Betrifft nur Staatsangehörige von bestimmten Ländern; diese brauchen ein Flughafentransitvisum, auch wenn sie den internationalen Flughafentransitraum nicht verlassen und nicht in den Schengen-Raum einreisen.

Arbeit / Arbeitsbewilligungen

Betrifft den Arbeitsantritt einer ausländischen Arbeitskraft bei einem Arbeitgeber in der Schweiz. Ein Visum wird erst erteilt, wenn die notwendige Bewilligung von der zuständigen kantonalen Behörde vorhanden ist.