Gültig am:
Publiziert am: 21.01.2026

Das Kapitel Besondere Hinweise ist aktualisiert worden (Registrierung von Reisenden beim lokalen Meldeamt OVIR).


Reisehinweise für Usbekistan

Diese Reisehinweise entsprechen der aktuellen Lagebeurteilung des EDA. Sie werden laufend überprüft und bei Bedarf angepasst.

Beachten Sie auch die nachstehenden länderunabhängigen Reiseinformationen und die Fokus-Themen; sie sind Bestandteil dieser Reisehinweise.

Grundsätzliche Einschätzung

Reisen nach Usbekistan gelten grundsätzlich als sicher.

Demonstrationen können vorkommen, bei Unruhen kann Gewalteinsatz nicht ausgeschlossen werden. Bei Reisen in den Süden des Landes muss die Lage im angrenzenden Afghanistan in Betracht gezogen werden.

Terroranschläge können auch in Usbekistan nicht ausgeschlossen werden. Die Rubrik Terrorismus und Entführungen macht auf die Risiken des Terrorismus aufmerksam.
Terrorismus und Entführungen

Informieren Sie sich vor und während der Reise in den Medien und bei Ihrem Reiseveranstalter über die aktuelle Lage. Meiden Sie Demonstrationen jeder Art, denn Ausschreitungen sind möglich. Befolgen Sie die Anweisungen der lokalen Behörden.

Spezifische regionale Risiken

Bei der Beschreibung von Gefahrenzonen handelt es sich um ungefähre Angaben; Risiken lassen sich nicht auf exakt umrissene Gebiete einschränken.

Meiden Sie die Grenzzonen zu Afghanistan, mit Ausnahme der Grenzstadt Termez. Lassen Sie bei Reisen nach oder von Termez Vorsicht walten und bleiben Sie auf den Hauptverkehrsachsen.

Teile der Grenzzonen zu Tadschikistan und Kirgisistan sind vermint, vor allem im südlichen Fergana-Tal. Halten Sie sich ausserhalb der Ortschaften strikt an die häufig benutzten Strassen und informieren Sie sich im Zweifelsfall bei den lokalen Behörden und/oder der Bevölkerung.

Kriminalität

Kleinkriminalität und vereinzelte Überfälle kommen vor. In grösseren Touristenorten gibt es speziell gekennzeichnete Büros der Touristenpolizei, in welchen man sich grundsätzlich auf Englisch verständigen kann.

Beachten Sie unter anderem folgende Vorsichtsmassnahmen:

  • Tragen Sie keine Wertgegenstände (Uhren, Schmuck, usw.) und nur wenig Geld auf sich.
  • Nehmen Sie nur Taxis, die als solche gekennzeichnet sind oder die Sie im Voraus bestellt haben.
  • Verzichten Sie auf nächtliche Spaziergänge, besonders in unbeleuchteten Quartieren / Gebieten.

Verkehr und Infrastruktur

Zahlreiche Strassen in schlechtem Zustand und das unberechenbare Verhalten vieler Verkehrsteilnehmenden erhöhen das Unfallrisiko. Bei Autoreisen ist es deshalb empfehlenswert, nicht selbst zu fahren, sondern ein Auto mit Chauffeur zu mieten. Von nächtlichen Überlandfahrten wird generell abgeraten.

Es kommt vor, dass die Grenzübergänge kurzfristig und vorübergehend geschlossen werden. Informieren Sie sich bei den lokalen Behörden oder direkt bei den Grenzposten.

Insbesondere während den Wintermonaten und in ländlichen Gebieten muss mit Engpässen bei der Versorgung mit Erdgas und Treibstoffen gerechnet werden.

Es kommt vor, dass in einzelnen Gebieten die Mobiltelefonverbindungen und der Zugang zum Internet zeitweise unterbrochen werden.

Besondere rechtliche Bestimmungen

Strafbar sind unter anderem:

  • Gleichgeschlechtliche Handlungen;
  • Öffentliche Kritik am Präsidenten, an der Regierung und am politischen System;
  • Das Fotografieren von uniformierten Personen sowie militärische Zonen und Einrichtungen. Beachten Sie die Hinweistafeln und verzichten Sie im Zweifelsfall auf die Aufnahme.

Funkferngesteuerte Drohnen dürfen nur mit einer Bewilligung der usbekischen Behörden eingeführt und benutzt werden. Gesuche sind an das Tourismus Komitee zu richten.
Tourism Committee, Ministry of Ecology, Environmental Protection and Climate Change of the Republic of Uzbekistan

Civil Aviation Agency, Ministry of Transport of the Republic of Uzbekistan

Vergehen gegen das Betäubungsmittelgesetz werden schon bei geringsten Mengen und bei jeder Art von Drogen mit langjährigen Haftstrafen geahndet.

Die Haftbedingungen sind prekär: überfüllte Zellen, mangelhafte Ernährung, Tuberkulose-Ansteckungsgefahr, etc.

Geschäftsleuten und potentiellen Investorinnen und Investoren wird empfohlen, vor der Aufnahme von Geschäftsbeziehungen die Schweizerische Botschaft in Taschkent zu kontaktieren.

Kulturelle Besonderheiten

Usbekistan ist ein multiethnisches, multireligiöses Land. Die Mehrheit der Bevölkerung folgt muslimischen Traditionen. Es gibt je nach Region und/oder Nachbarschaft bedeutende kulturelle Unterschiede. Passen Sie daher Verhalten und Kleidung den lokalen Gepflogenheiten an. Informieren Sie sich in Reiseführern, bei Ihrem Reisebüro oder vor Ort über die Verhaltensregeln und die genauen Bestimmungen. Während des Fastenmonats Ramadan und an religiösen Orten sind besondere Regeln und Vorschriften zu beachten.

Naturbedingte Risiken

Das Land ist von verschiedenen Zonen mit unterschiedlichen geologischen und klimatischen Bedingungen geprägt: Wüste, Steppe, Gebirge. Der Boden des weitgehend ausgetrockneten Aralsees ist durch Salze und Chemikalien stark belastet, die durch Winde verteilt werden.

Die Witterungsverhältnisse können rasch ändern. Die Distanzen zwischen den einzelnen Ortschaften sind oft gross. Wanderwege sind nicht ausgeschildert. Outdoor-Aktivitäten erfordern deshalb eine gute Vorbereitung und Ausrüstung. Lassen Sie sich bei Ausflügen ausserhalb der Touristenzentren von einer ortskundigen, qualifizierten Reiseleitung begleiten. Stellen Sie sicher, dass diese Person mit einem Navigationsgerät und Satellitentelefon ausgerüstet ist, um in einem Notfall die Rettungskräfte alarmieren zu können. Allgemeine Wetterprognosen befinden sich auf der folgenden Webseite:
World Weather Information Service

Das Land liegt in einer Erdbebenzone.

Nach schweren Regenfällen muss mit Überschwemmungen gerechnet werden. Sie können ebenfalls Erdrutsche und Infrastrukturschäden verursachen. Der Reiseverkehr kann vorübergehend beeinträchtigt werden.

Es besteht vielerorts Waldbrandgefahr.

Sollte sich während Ihres Aufenthalts eine Naturkatastrophe ereignen, melden Sie sich möglichst rasch bei Ihren Angehörigen und befolgen Sie die Anweisungen der Behörden. Sind die Verbindungen ins Ausland unterbrochen, kontaktieren Sie die Schweizerische Botschaft in Taschkent.

Medizinische Versorgung

Die medizinische Versorgung ist nicht in jedem Fall gewährleistet. Private Kliniken in grösseren Städten sind meist besser ausgerüstet sind als öffentliche Spitäler. Eigenes Verbandmaterial und Wegwerfspritzen können sich als nützlich erweisen. Bei ernsthaften Verletzungen und Erkrankungen empfiehlt sich die Rückkehr in die Schweiz.

Die Einfuhr von Medikamenten wird in Usbekistan strikt reguliert.

Wenn Sie auf bestimmte Medikamente angewiesen sind, sollte Ihre Reiseapotheke einen ausreichenden Vorrat enthalten. Bedenken Sie jedoch: In vielen Ländern gelten besondere Vorschriften für die Mitnahme von betäubungsmittelhaltigen Medikamenten (z.B. Methadon) und Substanzen, mit denen psychische Erkrankungen behandelt werden. Erkundigen Sie sich gegebenenfalls vor der Abreise direkt bei der zuständigen ausländischen Vertretung (Botschaft oder Konsulat) und konsultieren Sie die Rubrik Reiselinks, wo Sie unter anderem weitere Informationen zu diesem Thema sowie generell zur Reisemedizin finden.

Über die Verbreitung von Krankheiten und mögliche Schutzmassnahmen informieren medizinische Fachpersonen und Impfzentren.
Reiselinks

Besondere Hinweise

Die Ein- und Ausreise auf dem Landweg kann zeitlich und lokal nicht gewährleistet sein. Informieren Sie sich darüber frühzeitig bei den lokalen Behörden.

Ausserhalb der touristischen Städte und Routen gibt es Gebiete, die für ausländische Staatsangehörige gesperrt oder nur mit Sonderbewilligung zugänglich sind.

Reisende müssen sich innerhalb von drei Tagen nach Ankunft beim lokalen Meldeamt OVIR registrieren lassen. Die Registrierung wird in der Regel durch das Hotel oder die Reiseleitung erledigt. Wer nicht in Hotels übernachtet, muss die Registrierung durch den jeweiligen Gastgeber vor Ort vornehmen lassen: bei einem OVIR-Amt, bei einem Touristeninformationszentrum oder direkt auf der Internetseite:
Guest registration

Vergewissern Sie sich, dass Ihre OVIR-Registrierung für die gesamte Aufenthaltsdauer vorgenommen wird. Der OVIR-Registrierungsbeleg muss bei der Ausreise vorgelegt werden. Die Einhaltung der melderechtlichen Vorschriften wird von den zuständigen usbekischen Behörden genau überprüft. Verfehlungen können hohe Geldbussen bei der Ausreise zur Folge haben.

Die Botschaften der Republik Usbekistan in Berlin und Paris erteilen Auskunft über die nicht zugänglichen Gebiete und die Meldevorschriften.
Botschaft der Republik Usbekistan in Berlin

Ambassade de la République d'Ouzbékistan à Paris

Tragen Sie immer Ihren Reisepass (Originaldokument) auf sich, um sich bei einer Polizeikontrolle ausweisen zu können.

Nützliche Adressen

Zollvorschriften: State Customs Committee of the Republic of Uzbekistan
Unified Call Center for Safe Tourism: 1173

Schweizer Vertretungen im Ausland: Wenn Sie im Ausland in eine Notlage geraten, können Sie sich an die nächste Schweizer Vertretung oder an die Helpline EDA wenden.
Regionales Konsularcenter Moskau, Russland

Schweizerische Botschaft in Usbekistan

Helpline EDA

Ausländische Vertretungen in der Schweiz: Auskunft über die Einreisevorschriften (zugelassene Ausweise, Visum, etc.) erteilen die zuständigen ausländischen Botschaften und Konsulate. Sie informieren auch über die Zollbestimmungen für die Ein- und Ausfuhr von Tieren und Waren: elektronische Geräte, Souvenirs, Medikamente, etc.
Ausländische Vertretungen in der Schweiz

Uzbekistan e-visa

Ausschluss der Haftung
Die Reisehinweise des Eidgenössischen Departements für auswärtige Angelegenheiten (EDA) stützen sich auf eigene, als vertrauenswürdig eingeschätzte Informationsquellen. Sie verstehen sich als nützliche Hinweise zur Planung einer Reise. Das EDA kann Reisenden aber den Entscheid und die Verantwortung für die Vorbereitung und Durchführung der Reise nicht abnehmen.
Gefahrensituationen sind oft nicht vorhersehbar, unübersichtlich und können sich rasch ändern. Das EDA übernimmt keine Gewähr für die Vollständigkeit der Reisehinweise und für die Richtigkeit des Inhalts von verlinkten externen Internetseiten. Es lehnt jede Haftung für allfällige Schäden im Zusammenhang mit einer Reise ab. Forderungen im Zusammenhang mit der Annullierung einer Reise sind direkt beim Reisebüro oder der Reiseversicherung geltend zu machen.