Das neue Bundesgesetz Ost ersetzt den provisorischen Bundesbeschluss von 1995. Sein Inkrafttreten am 1. Juni erlaubt die nahtlose Fortsetzung der traditionellen Ostzusammenarbeit mit den Ländern Südosteuropas und der ehemaligen Sowjetunion und schafft neu die rechtliche Grundlage für den Beitrag der Schweiz an die erweiterte EU. Mit diesem Erweiterungsbeitrag beteiligt sich die Schweiz solidarisch am Abbau der wirtschaftlichen und sozialen Ungleichheiten in den zehn Ländern, die am 1. Mai 2004 der EU beigetreten sind. Mit Ausnahme von Malta und Zypern handelt es sich um Länder Zentral- und Osteuropas.
Der III. Rahmenkredit der traditionellen Osthilfe wird im Juni 2007 vollständig verpflichtet sein. Damit es zu keinem unerwünschten Unterbruch der bewährten Ostzusammenarbeit kommt, wird das Parlament am 22. Juni über die Rahmenkredite zur Fortsetzung der traditionellen Osthilfe und den Beitrag an die erweiterte EU beschliessen. Voraussetzung für diesen Entscheid ist eine gültige Rechtsgrundlage, die nun mit dem Inkrafttreten des Bundesgesetzes Ost am 1. Juni geschaffen wird.
Das Bundesgesetz Ost definiert Gegenstand, Ziele und Modalitäten der Ostzusammenarbeit. Sie ist ein integrativer Teil der Schweizer Aussenpolitik und stützt demokratische und marktwirtschaftliche Reformen in den ehemaligen kommunistischen Ländern Osteuropas und der Gemeinschaft unabhängiger Staaten GUS. Gleichzeitig ist sie eine Investition im eigenen Interesse, eröffnet sie doch Geschäftsmöglichkeiten in aufstrebenden Märkten Osteuropas. Die Ostzusammenarbeit setzt unsere Tradition der Solidarität fort und dient auch den Interessen der Schweiz. Unser Land gewinnt wirtschaftlich vom Aufbau der osteuropäischen Wachstumsmärkte und zieht politischen Nutzen aus mehr Sicherheit und Stabilität in Europa.