Wo soll ich mein Gesuch für ein Einreisevisum zwecks Arbeitsantritts einreichen?

Mein Wohnort Mein Visumgesuch ist bei der folgenden Behörde einzureichen
Algerien Der Arbeitgeber muss den Bewilligungsprozess für ein Arbeitsvisum bei der zuständigen  kantonalen Migrationsbehörde in der Schweiz starten. Die Ausstellung eines bewilligten Visums zwecks Arbeitsaufnahme muss bei der Visaabteilung der Schweizerischen Botschaft in Alger beantragt werden.