Visa – Einreise in die Schweiz und Aufenthalt

Für die Einreise in die Schweiz gelten unterschiedliche Regeln, grundsätzlich wird zwischen Staatsangehörigen von EU-/EFTA-Ländern und Drittstaatsangehörigen unterschieden. Zuständig ist das Staatssekretariat für Migration (SEM).

SEM

Seit dem Inkrafttreten des Assoziierungsabkommens zu Schengen und Dublin zwischen der Schweiz und der EU (12. Dezember 2008) können die Vertretungen im Ausland je nach Aufenthaltsdauer und Reisezweck nachfolgende Kategorien von Visum erteilen. Bitte wählen Sie die Rubrik, welche für Sie zutrifft.

Tourismus in der Schweiz

Wir erinnern daran, dass brasilianische Staatsangerhörige als Touristen kein Visum benötigen, um die Schweiz zu besuchen. Die maximale Aufenthaltsdauer beträgt 90 Tage innert einem Zeitraum von 180 Tagen, inklusive Schengenraum. Bei der Einreise in die Schweiz muss der Tourist oder die Touristin zwingend ein Rückflugticket vorweisen können. Ausserdem wird eine Reiseversicherung mit Gültigkeit für den Schengenraum verlangt. Der brasilianische Pass muss noch mindestens 3 Monate nach dem Ausreisedatum gültig sein.


Nationales Visum D – Aufenthalte länger als 90 Tage

Achtung: Terminvereinbarung für das Visum D (Studium, Familiennachzug, Vorbereitung einer Heirat): Bitte informieren Sie sich über die vorzuweisende Dokumentation im Voraus und kommen Sie am vereinbarten Tag mit der kompletten Dokumentation wie verlangt vorbei.  

Nationales Visum D: Beizulegende Unterlagen für das Gesuch und Terminvereinbarung  

Schengen-Visum für einen Aufenthalt bis maximal 90 Tage

Betrifft Personen, welche in die Schweiz einreisen und sich in der Schweiz bis maximal 90 Tage innerhalb von 180 Tagen aufhalten möchten: z.B. Reisende für touristische Aufenthalte, Besuche, kurzfristige Sprachaufenthalte, Teilnahme an Konferenzen oder sportlichen/kulturellen Veranstaltungen, usw.

Nationales Visum für einen Aufenthalt von mehr als 90 Tagen

Betrifft Personen, welche in die Schweiz einreisen und sich in der Schweiz mehr als 90 Tage aufhalten möchten. Für die Erteilung dieses Visums ist die Bewilligung des kantonalen Migrationsamts erforderlich, das für den in der Schweiz angestrebten Aufenthaltsort zuständig ist. z.B. Studium in der Schweiz, Familiennachzug, Eheschliessung mit Wohnsitznahme, usw.

Flughafentransitvisum

Betrifft nur Staatsangehörige von bestimmten Ländern; diese brauchen ein Flughafentransitvisum, auch wenn sie den internationalen Flughafentransitraum nicht verlassen und nicht in den Schengen-Raum einreisen.

Arbeit / Arbeitsbewilligungen

Betrifft den Arbeitsantritt einer ausländischen Arbeitskraft bei einem Arbeitgeber in der Schweiz. Ein Visum wird erst erteilt, wenn die notwendige Bewilligung von der zuständigen kantonalen Behörde vorhanden ist.