Gültig am:
Publiziert am: 28.06.2023

Diese Reisehinweise sind vollständig überarbeitet worden: Von Reisen nach Burkina Faso wird abgeraten. Im ganzen Land bestehen hohe Sicherheitsrisiken und das Entführungsrisiko ist sehr hoch.


Reisehinweise für Burkina Faso

Diese Reisehinweise entsprechen der aktuellen Lagebeurteilung des EDA. Sie werden laufend überprüft und bei Bedarf angepasst.

Beachten Sie auch die nachstehenden länderunabhängigen Reiseinformationen und die Fokus-Themen; sie sind Bestandteil dieser Reisehinweise.

Grundsätzliche Einschätzung

Von Reisen nach Burkina Faso wird abgeraten.

Im ganzen Land bestehen hohe Sicherheitsrisiken und das Entführungsrisiko ist sehr hoch.

Bei Demonstrationen und Streiks kann es zu Strassenblockaden, Ausschreitungen sowie gewaltsamen Zusammenstössen zwischen Demonstrierenden und Sicherheitskräften kommen. So haben gewaltsame Auseinandersetzungen zwischen Demonstrierenden und den Sicherheitskräften am 27. November 2021 in Ouagadougou und Bobo Dioulasso Verletzte gefordert. Mit weiteren Ereignissen dieser Art muss gerechnet werden.

Entlang der Verkehrsachsen sind wiederholt Sprengsätze gelegt worden, welche auch Todesopfer gefordert haben.

Die Schweiz hat nur begrenzte oder je nach Situation gar keine Möglichkeiten zur Hilfe in Notfällen.

Am 30. September 2022 ist ein Militärputsch verübt worden. Die nichtstaatlichen bewaffneten Gruppen in Burkina Faso erweitern ihren Einfluss im ganzen Land, auch in der Hauptstadt Ouagadougou. Die Sicherheitslage verschlechtert sich laufend. In etlichen Regionen wurde der Ausnahmezustand verhängt und die Regierung erliess am 14. April 2023 die Generalmobilmachung im Kampf gegen die dschihadistischen Terroristen. Dies berechtigt die Regierung, verschiedene Einschränkungen gegen die Grundrechte wie zum Beispiel die Bewegungsfreiheit zu verfügen, einschliesslich Ausgangssperren.

Regelmässig fordern terroristische Anschläge und bewaffnete Angriffe im ganzen Land zahlreiche Todesopfer. Beispiele:

  • Wiederholt: zahlreiche Todesopfer bei Überfällen auf Sicherheitskräfte, zum Beispiel am 27. April 2023 in Ongarou in der Region Est, am 22. März 2023 in der Nähe von Zorkoum (Provinz Sanmatenga), sowie im Februar 2023 in der Provinz Oudalan (Region Sahel).
  • Überfälle auf Dörfer fordern immer wieder zahlreiche Todesopfer und Verletzte. Zum Beispiel wurden am 20. April 2023 bei einem Angriff auf das Dorf Karma in der Provinz Yatenga mindestens 136 Personen, darunter viele Frauen und Kinder, getötet.
  • Am 17. März 2023 wurden bei bewaffneten Zusammenstössen auf einem Viehmarkt in Bittou (Region Centre-Est) mindestens fünf Personen getötet.
  • Am 8. Februar 2023 wurden bei einem Angriff in der Region Boucle du Mouhoun zwei Mitarbeitende von Ärzte ohne Grenzen getötet.
  • Am 25. Dezember 2022 wurden in der Region Est mindestens zehn Personen getötet und fünf verletzt, als ihr Kleinbus auf einen Sprengsatz traf.
  • März/April 2022: Zahlreiche Todesopfer und Verletzte bei bewaffneten Angriffen auf Minen insbesondere in den Regionen Centre-Nord und Sahel.
  • 13. März 2022: mehrere Todesopfer bei der Explosion eines Sprengsatzes in der Nähe eines Busses in der Provinz Namentenga.

Das Entführungsrisiko ist im ganzen Land sehr hoch. In grossen Teilen der Sahara und des Sahel sind bewaffnete Banden und islamistische Terroristen aktiv, die vom Schmuggel und von Entführungen leben. Sie sind gut organisiert, operieren grenzüberschreitend und haben Verbindungen zu lokalen, kriminellen Gruppen. Seit November 2009 sind mehrere ausländische Staatsangehörige in der Sahelzone entführt worden, unter anderem in Burkina Faso. Es handelte sich um Touristinnen und Touristen, Mitarbeitende von internationalen Organisationen, Hilfsorganisationen und ausländischen Firmen.

Beachten Sie die Informationen auf den spezifischen Internet-Seiten:
Entführungsrisiko in der Sahara und Sahelzone

Terrorismus und Entführungen

Nützliche Adressen

Notruf Polizei: 17 oder 25 30 63 83
Notruf Gendarmerie: 80 00 11 45 oder 25 30 62 71
Notruf Ambulanz: 25 30 66 44 oder 25 30 66 45

Schweizerische Vertretungen im Ausland:
Wenn Sie im Ausland in eine Notlage geraten, können Sie sich an die nächste schweizerische Vertretung oder an die Helpline EDA wenden.
Schweizer Botschaft in Abidjan, Côte d‘Ivoire

Schweizer Kooperationsbüro und Konsularagentur in Ouagadougou

Helpline EDA

Ausländische Vertretungen in der Schweiz: Auskunft über die Einreisevorschriften (zugelassene Ausweise, Visum etc.) erteilen die zuständigen ausländischen Botschaften und Konsulate. Sie informieren auch über die Zollbestimmungen für die Ein- und Ausfuhr von Tieren und Waren: elektronische Geräte, Souvenirs, Medikamente etc.
Ausländische Vertretungen in der Schweiz

Ausschluss der Haftung
Die Reisehinweise des Eidgenössischen Departements für auswärtige Angelegenheiten (EDA) stützen sich auf eigene, als vertrauenswürdig eingeschätzte Informationsquellen. Sie verstehen sich als nützliche Hinweise zur Planung einer Reise. Das EDA kann Reisenden aber den Entscheid und die Verantwortung für die Vorbereitung und Durchführung der Reise nicht abnehmen.
Gefahrensituationen sind oft nicht vorhersehbar, unübersichtlich und können sich rasch ändern. Das EDA übernimmt keine Gewähr für die Vollständigkeit der Reisehinweise und für die Richtigkeit des Inhalts von verlinkten externen Internetseiten. Es lehnt jede Haftung für allfällige Schäden im Zusammenhang mit einer Reise ab. Forderungen im Zusammenhang mit der Annullierung einer Reise sind direkt beim Reisebüro oder der Reiseversicherung geltend zu machen.