Schweizerische Botschaft in Costa Rica
Die Botschaft als offizielle Vertretung der Schweiz deckt mit ihren Aktivitäten alle Themenbereiche der diplomatischen Beziehungen zwischen den beiden Regierungen ab. Sie vertritt die Schweizer Interessen in den Bereichen Politik, Wirtschaft, Finanzen, Rechtsordnung, Wissenschaft, Bildung und Kultur.
Dienstleistungen der Botschaft
Die Botschaft ist weiterhin in Betrieb. Konsularische Angelegenheiten werden am Schalter nur nach Terminvereinbarung (vorzugsweise per E-mail sanjose.cc@eda.admin.ch) bearbeitet.
Zu COVID-19
Wichtiger Hinweis
Per 2. Mai 2022 führt die Schweiz keine Länder und Regionen als Risikogebiete mehr. Damit entfallen sämtliche pandemiebedingten Einreisebeschränkungen. Folglich gelten wieder die ordentlichen Einreisebestimmungen.
Costa Rica
Für weitere Details finden Sie auf den folgenden Webseiten ständig aktualisierte Informationen:
Ministerio de Salud - Costa Rica
Panama
Auf der folgenden Webseite finden Sie ständig aktualisierte Informationen:
El Salvador
Auf den folgenden Webseiten finden Sie ständig aktualisierte Informationen:
Dirección General de Migración
Ministerio de Salud – El Salvador
Nicaragua
Auf der folgenden Webseite finden Sie ständig aktualisierte Informationen:
Impfungen für Auslandschweizerinnen und Auslandschweizer
Die Auslandschweizer-Organisation stellt die wichtigsten Informationen und weiterführende Links zur Covid-19-Impfung für Auslandschweizerinnen und Auslandschweizer zur Verfügung: Auslandschweizer-Organisation (ASO)
Automatisierung des Lebenskontrollprozesses für AHV/IV RentnerInnen
Ab 1.1.2022 erhalten im Ausland niedergelassene Schweizer Staatsangehörige grundsätzlich keinen Antrag auf eine Lebensbescheinigung. Die Bedingung dazu ist, dass sie bei einer Schweizer Vertretung des Wohnsitzlandes angemeldet sind. Die Informationen werden der Schweizerischen Ausgleichskasse direkt vom Auslandschweizerregister übermittelt.
Schweizer Staatsangehörige, die nicht bei einer Schweizerischen Vertretung angemeldet sind, erhalten weiterhin Anträge auf Einreichung von Lebensbescheinigungen.
In Ausnahmefällen kann es vorkommen, dass registrierte Personen dennoch einen solchen Antrag erhalten. In diesem Fall müssen die Betroffenen dieses Dokument ausfüllen und bestätigen lassen, um zu verhindern, dass ihre Rente ausgesetzt wird.