Lebensbescheinigung AHV
Die jährliche AHV/IV-Lebenskontrolle wird per 01.01.2022 angepasst. Die Lebens- und Zivilstandsbescheinigung wird nicht mehr an alle Versicherten versandt. Betroffene Versicherte werden von der Schweizerischen Ausgleichskasse SAK und der IV-Stelle für Versicherte mit Wohnsitz im Ausland IVSTA per Briefpost informiert. Der Brief wird im Monat vor dem üblichen Monat, in welchem Sie jeweils die Lebens- und Zivilstandsbescheinigung erhalten hatten, verschickt (Beispiel: Versand Lebens- und Zivilstandsbescheinigung im Januar = Versand Brief im Dezember). Kontaktieren Sie uns (roma.consolato@eda.admin.ch oder milano@eda.admin.ch), sollten Sie weder den Brief noch die Lebens- und Zivilstandsbescheinigung erhalten haben.