Die EU hatte 2016 aufgrund der damaligen Flüchtlingskrise eine umfassende Reform des europäischen Asyl- und Migrationssystems eingeleitet. Kernelemente sind eine grössere Solidarität unter den Ländern und verstärkte Kontrollen an den Aussengrenzen. Der nun verabschiedete Asyl- und Migrationspakt ist ein politischer Kompromiss. Er umfasst zehn neue Gesetzestexte, wobei fünf davon als Schengen/Dublin-Weiterentwicklungen für die Schweiz zumindest teilweise verbindlich sind. Dazu gehören insbesondere neue Regeln für die Dublin-Verfahren, ein rechtlicher Rahmen für Krisenzeiten sowie neue Regeln für Eurodac. Die Schweiz muss die neuen Bestimmungen innerhalb von zwei Jahren umsetzen. Der Pakt sei nicht perfekt, aber ein Fortschritt, sagte Bundesrat Beat Jans beim Ministertreffen. Er zeige auch, dass die EU im Migrations- und Asylbereich handlungsfähig sei.
Schweiz setzt sich für Schutz der Grundrechte ein
Nicht verbindlich ist der neue Solidaritätsmechanismus, der Umsiedlungen oder finanzielle Beiträge an besonders von der Migration betroffene Staaten vorsieht. Die Schweiz kann sich aber freiwillig daran beteiligen. Ebenfalls nicht verbindlich für die Schweiz sind die neuen Verfahren an der Schengen-Aussengrenze. In dem Zusammenhang betonte Bundesrat Beat Jans die Bedeutung grundrechtskonformer Verfahren. «Das Recht auf Asyl ist nicht verhandelbar», sagte er. Alle Geflüchteten müssten Zugang zu einem rechtsstaatlich korrekten Asylverfahren haben, in dem ihre Rechte und ihre Würde gewahrt werden. Dies sei auch im Rahmen von beschleunigten Verfahren nötig und möglich, wie das Beispiel der Schweiz zeige. Die Schweiz werde sich mit Entschiedenheit dafür einsetzen. Zudem erinnerte Bundesrat Beat Jans daran, dass sich die Schweiz immer für Solidarität im europäischen Asylsystem stark gemacht habe.
Der Vorsteher des Eidgenössischen Justiz- und Polizeidepartements (EJPD) verwies in dem Zusammenhang auch auf die positiven Erfahrungen mit den 2019 in der Schweiz eingeführten beschleunigten Asylverfahren. Die Schweiz werde diese bei der Umsetzung des EU-Pakts einbringen. Vom Asyl- und Migrationspakt profitiert sie laut Bundesrat Beat Jans durch die erhoffte Eindämmung der Sekundärmigration und die erhöhte Sicherheit wegen der Überprüfung an der Aussengrenze. Die EU-Kommission wird Mitte Juni einen Umsetzungsplan für die Reform vorlegen. Ab Mitte 2026 sollen die neuen Regeln zur Anwendung kommen.
Bilaterale Treffen mit Amtskollegen
Der EJPD-Vorsteher nutzte die Gelegenheit auch für bilaterale Gespräche mit Amtskolleginnen und Amtskollegen. Unter anderem tauschte er sich mit der schwedischen Migrationsministerin Maria Malmer Stenergard sowie Norwegens Justizministerin Emilie Enger Mehl aus. Zudem traf sich Bundesrat Beat Jans mit Frontex-Direktor Hans Leijtens für ein Gespräch.
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