Am 5. Dezember 2022 haben die Staatssekretärin für Wirtschaft Helene Budliger Artieda und der polnische Minister für Entwicklungsfonds und Regionalpolitik Grzegorz Puda in Warschau ein bilaterales Abkommen unterzeichnet. Es geht dabei um das neue Kooperationsprogramm Schweiz–Polen im Rahmen des zweiten Schweizer Beitrags an ausgewählte EU-Mitgliedstaaten. Der Besuch unterstreicht das Interesse der Schweiz, die bereits sehr guten bilateralen Beziehungen mit Polen einschliesslich der Wirtschaftsbeziehungen weiter zu stärken.
Mit einer Gesamtsumme von 320,1 Millionen Schweizerfranken erhält Polen den höchsten Betrag unter den 15 Ländern, die von diesem zweiten Schweizer Beitrag profitieren. Das neue Kooperationsprogramm Schweiz–Polen soll die von Polen unternommenen strategischen Reformen unterstützen sowie die schweizerisch-polnischen Partnerschaften stärken. Ausgerichtet ist das Programm auf Bereiche, in denen in Polen nachweislich ein Bedarf besteht und in denen die Schweiz dank ihrem Fachwissen und ihrer Erfahrung einen Mehrwert bieten kann. Das Programm bezieht sich auf zwei Bereiche:
- Mit 278,7 Millionen Franken unterstützt die Schweiz die wirtschaftliche und soziale Entwicklung von kleinen und mittleren Städten in benachteiligten Regionen Polens.
- Mit 35 Millionen Franken wird die Spitzenforschung und die Innovationsfähigkeit polnischer Universitäten und Unternehmen gestärkt. Dadurch wird gleichzeitig die Zusammenarbeit mit der Schweiz in diesem Bereich erleichtert.
Der zweite Schweizer Beitrag ist eine Investition in Sicherheit, Stabilität und Wohlstand in Europa. Er zielt darauf ab, den Zusammenhalt in Europa zu stärken und Länder zu unterstützen, die unter Migrationsdruck stehen. Mit dem Schweizer Beitrag stärkt und vertieft die Schweiz zudem die bilateralen Beziehungen zu den EU-Partnerländern und zur EU als Ganzes.
Der Anhang enthält den länderspezifischen Aufbau, der die thematischen und geografischen Zuweisungen des Beitrags und die zwischen der Schweiz und Polen vereinbarten spezifischen Regeln sowie die Zuweisung von Zuständigkeiten und Aufgaben an die an der Umsetzung des schweizerisch-polnischen Kooperationsprogramms beteiligten Stellen festlegt.