Die Gebühren richten sich nach Artikel 46 bzw. Anhang 2 der Verordnung über die Ausweise für Schweizer Staatsangehörige (VAwG, SR 143.11). Die zuständige Schweizer Vertretung legt fest, in welcher Währung sie erhoben werden.
Gebühren
Identitäts-karte | Pass 10 | Kombi (Pass und ID) |
Notpass | |
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Erwachsene | 65.00 | 130.00 | 145.00 | 87.00 |
Kinder und Jugendliche bis zum vollendeten 18. Lebensjahr |
35.00 | 61.00 | 76.00 | 87.00 |
Die Schweizer Vertretung behält sich jederzeit Anpassungen aufgrund der Wechselkursentwicklung vor.
Verordnung über die Ausweise für Schweizer Staatsangehörige (VAwG; SR 143.11).