Das Vorsorgesystem der Schweiz im Bereich der Alters-, Hinterlassenen- und Invalidenversicherung beruht auf drei Säulen.
- Die erste Säule – die Alters-, Hinterlassenen- und Invalidenversicherung (AHV/IV) – ist eine allgemeine, obligatorische Versicherung für alle, die den Existenzbedarf der Versicherten decken soll.
- Die zweite Säule – die berufliche Vorsorge (BV) – ist für Arbeitnehmende obligatorisch. Sie soll zusammen mit der ersten Säule die Fortführung der gewohnten Lebenshaltung nach der Pensionierung sichern.
- Die dritte Säule beinhaltet die individuelle Vorsorge, die jede Person selber gestalten kann.
Alters- und Hinterlassenenversicherung (AHV) und Invalidenversicherung (IV)
Bundesamt für Sozialversicherungen BSV: Soziale Sicherheit in der Schweiz