AHV/IV

Freiwillige Versicherung in der Schweizer AHV/IV

Sie haben die Schweiz verlassen, sind weder in der Alters- und Hinterlassenenversicherung (AHV) noch in der Invalidenversicherung (IV) obligatorisch versichert und haben Ihren Wohnsitz in einem Land, das nicht Mitglied der Europäischen Union (EU) oder der Europäischen Freihandelsassoziation (EFTA) ist.

Unter bestimmten Voraussetzungen können Sie der freiwilligen Versicherung beitreten (freiwillige AHV/IV) und somit bei der Schweizer AHV/IV versichert bleiben (AHVG, SR 831.10; IVG, SR 831.20; VFV, SR 831.111).

Bundesgesetz über die Alters- und Hinterlassenenversicherung (AHVG, SR 831.10)

Bundesgesetz über die Invalidenversicherung (IVG, SR 831.20)

Verordnung über die freiwillige Alters-, Hinterlassenen- und Invalidenversicherung (VFV, SR 831.111)

Die Beitrittserklärung muss innerhalb eines Jahres ab dem Zeitpunkt des Ausscheidens aus der obligatorischen Versicherung bei der Schweizerischen Ausgleichskasse (SAK), Freiwillige Versicherung – Beiträge, in Genf eingereicht werden.

Auf der Website der Zentralen Ausgleichsstelle (ZAS) finden Sie Informationen zu den Beitrittsbedingungen und Beitrittsformalitäten.

Zentrale Ausgleichsstelle: Freiwillige Versicherung

Zentrale Ausgleichsstelle: Merkblätter und Broschüren zur AHV/IV und zur freiwilligen Versicherung

Die für Ihren Wohnort zuständige Vertretung der Schweiz informiert Sie gerne über die freiwillige AHV/IV.

Im Allgemeinen sind Sie durch den Beitritt zur freiwilligen Versicherung der Schweiz nicht von Beitragszahlungen an eine obligatorische Sozialversicherung im Ausland befreit. Die für Ihren Wohnort im Ausland zuständige Versicherungsstelle informiert Sie gerne über Ihre Rechte und Pflichten. Für weitere Auskünfte wenden Sie sich bitte an diese Stelle.

Alters- und Hinterlassenenversicherung (AHV)

In den EU / EFTA – Ländern müssen die Rentengesuche im Prinzip bei den Sozialversicherungen des Wohnsitzlandes eingereicht werden, bei den dafür zuständigen Verbindungsbüros.

Spanien hat folgende Stelle als Verbindungsbüro eingerichtet:

Instituto Nacional de Seguridad Social (INSS)
Relaciones Internacionales
Padre Damian, 4
ES-28036 Madrid 

Das „Instituto Nacional de Seguridad Social (INSS)“ ist in der Lage, Ihnen die Adresse der für Sie zuständigen Stelle bekannt zu geben. 

In der Regel kümmern sich die “Direcciones Provinciales del Instituto Nacional de la Seguridad Social“ oder die “Centros de Atención e Información del INSS” um diese Fragen. Die entsprechenden Adressen sind mittels Klick auf nebenstehenden Link unter “Gestión y administración de las prestaciones económicas del sistema de la Seguridad Social (INSS)” abrufbar.

Falls nie Beiträge an die Sozialversicherung von Spanien bzw. Portugal geleistet worden sind, können die Rentengesuche direkt an Schweizerische Ausgleichskasse SAK in Genf geschickt werden:

Schweizerische Ausgleichskasse
Av. Edmond-Vaucher 18
Postfach 3100
CH-1211 Genf 2
Tel.: +41 (0)58 461 91 11
Fax: +41 (0)58 461 97 05
Fax: +41 (0)58 461 97 03
Schweizerische Ausgleichskasse

Leistungen und Renten der Invalidenversicherung (IV):

In den EU / EFTA – Ländern müssen die Rentengesuche im Prinzip bei den Sozialversicherungen des Wohnsitzlandes eingereicht werden: bei den dafür zuständigen Verbindungsbüros.

Spanien hat folgende Stelle als Verbindungsbüro eingerichtet:

Instituto Nacional de Seguridad Social (INSS)
Relaciones Internacionales
Padre Damian, 4
ES-28036 Madrid

Das „Instituto Nacional de Seguridad Social (INSS)“ ist in der Lage, Ihnen die Adresse der für Sie zuständigen Stelle bekannt zu geben.

In der Regel kümmern sich die “Direcciones Provinciales del Instituto Nacional de la Seguridad Social“ oder die “Centros de Atención e Información del INSS” um diese Fragen. Die entsprechenden Adressen sind mittels Klick auf nebenstehenden Link unter “Gestión y administración de las prestaciones económicas del sistema de la Seguridad Social (INSS)” abrufbar.

Fragen in Zusammenhang mit bereits bestehenden schweizerischen Invalidenrenten und –leistungen können an folgende Stelle gerichtet werden:

IV-Stelle für Versicherte im Ausland
Av. Edmond-Vaucher 18
Postfach 3100
CH-1211 Genf 2
Tel.: +41 (0)58 461 91 11
Fax: +41 (0)58 461 99 50 (Sektionen Leistungsgesuche)
Fax: +41 (0)58 461 97 04 (Sektion Geldleistungen)
E-Mail: oaie@zas.admin.ch
Zentrale Ausgleichsklasse - IV-Stelle für Versicherte im Ausland