Die folgenden Originaldokumente müssen bei Ihrer Schweizer Vertretung eingereicht werden:
Für Tunesien:
Dokumente des Kindes:
- Geburtsurkunde (مضمون ولادة) – auf Französisch (Die französische Version wird von den tunesischen Zivilstandsbehörden ausgestellt)
Dokumente des ausländischen Elternteils:
- Gültiger Reisepass im Original. Die Schreibweise der Namen und Vornamen muss mit den restlichen Dokumenten identisch sein.
- Geburtsurkunde (مضمون ولادة) – auf Französisch (Die französische Version wird von den tunesischen Zivilstandsbehörden ausgestellt)
- Bescheinigung des Zivilstandes:
- Ledig:
- Ledigkeitsbescheinigung (شهادة عزوبية) – auf Französisch (Die französische Version wird von den tunesischen Zivilstandsbehörden ausgestellt)
- Geschieden:
- Scheidungsurteil erster Instanz (Urteile höherer Instanzen sind hinzuzufügen falls zutreffend) – auf Arabisch
(حكم طلاق ابتدائي و الاستئناف إن تم)
Rechtskraftbescheinigung – auf Arabisch
(شهادة في عدم استئناف حكم شخصي، شهادة في عدم التعقيب أو حكم التعقيب إن تم)
- Verwitwet:
- Todesurkunde (مضمون وفاة) des letzten Ehepartners – auf Französisch (Die französische Version wird von den tunesischen Zivilstandsbehörden ausgestellt)
- Wohnsitzbestätigung (شهادة إقامة) – auf Französisch (ausgestellt vom Polizeiposten des Wohnortes)
Sämtliche tunesischen/libyschen Dokumente, die in arabischer Sprache eingereicht werden müssen, sind mit einer Übersetzung in eine schweizerische Amtssprache (Französisch, Deutsch, Italienisch) oder Englisch zu ergänzen. Die Originaldokumente in arabischer Sprache müssen ebenfalls bei der Botschaft eingereicht werden.
Alle tunesischen Dokumente, einschliesslich der Originale in arabischer Sprache sowie Übersetzungen, müssen mit einer Apostille versehen sein. In Tunesien sind Notare befugt, die Apostille anzubringen.
Für Libyen:
Dokumente des Kindes:
- Geburtsurkunde (شهادة ميلاد) – auf Arabisch (ausgestellt von den libyschen Zivilstandbehörden)
Dokumente des ausländischen Elternteils:
- Gültiger Reisepass im Original und darf nicht vor mehr als 10 Jahren ausgestellt worden sein. Die Schreibweise der Namen und Vornamen muss mit den restlichen Dokumenten identisch sein.
- Geburtsurkunde (شهادة ميلاد) – auf Arabisch (ausgestellt von den libyschen Zivilstandbehörden)
- Bescheinigung des Zivilstandes:
- Ledig:
- Zivilstandsbescheinigung (شهادة بالحالة الاجتماعية) – auf Arabisch (ausgestellt von den libyschen Zivilstandbehörden)
- Geschieden:
- Scheidungsurteil (حكم طلاق) – auf Arabisch
- Verwitwet:
- Todesurkunde (شهادة وفاة) des letzten Ehepartners – auf Arabisch (ausgestellt von den libyschen Zivilstandbehörden)
- Wohnsitzbestätigung (شهادة الإقامة) – auf Arabisch (ausgestellt von der Gemeinde des Wohnortes)
Sämtliche tunesischen/libyschen Dokumente, die in arabischer Sprache eingereicht werden müssen, sind mit einer Übersetzung in eine schweizerische Amtssprache (Französisch, Deutsch, Italienisch) oder Englisch zu ergänzen. Die Originaldokumente in arabischer Sprache müssen ebenfalls bei der Botschaft eingereicht werden.
Alle libyschen Dokumente, einschliesslich der Originale in arabischer Sprache sowie Übersetzungen, müssen vom Aussenministerium in Tripolis beglaubigt werden.