Bundesrat fordert eine sofortige Beendigung der Kampfhandlungen und erleichtert die Erbringung humanitärer Hilfe in Syrien
16.10.2019
Der Bundesrat verurteilt die militärische Intervention der Türkei in Syrien und erachtet sie als Verstoss gegen die UNO-Charta und somit als völkerrechtswidrig. Er ruft die Türkei auf, alle Kampfhandlungen sofort einzustellen und über den Verhandlungsweg auf eine sofortige Deeskalation und eine politische Lösung der Konflikte hinzuwirken. Diese Position hat die Schweiz gegenüber der Türkei in den vergangenen Tagen mehrmals zum Ausdruck gebracht. Gleichzeitig hat der Bundesrat am 16. Oktober 2019 beschlossen, die Geschäftsbeziehungen zu erleichtern, die für die Arbeit der humanitären Organisationen in Syrien erforderlich sind. Die Änderung der einschlägigen Verordnung tritt am 15. November 2019 in Kraft.